Kfz-Gewerbe: Hardware-Nachrüstung für Diesel rechtssicher regeln
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Hardware freiwillig sauberer machen will, sollte dafür auf eine
rechtssichere Regelung zurückgreifen können und von Fahrverboten
verschont bleiben. Mit dieser Forderung hat sich ZDK-Präsident Jürgen
Karpinski an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt. In einem
Schreiben an den Minister weist Karpinski auf die existenzbedrohenden
Folgen der Dieselkrise für den Autohandel hin: "Die
Gebrauchtwagenbestände quellen über von unverkäuflichen, oft noch
jungen Euro 5-Dieselfahrzeugen. Aus Angst vor Fahrverboten will
niemand mehr diese Autos kaufen. Hinzu kommt die weit verbreitete
vertragliche Verpflichtung der Händler, Leasingrückläufer zum
ursprünglich kalkulierten Restwert anzukaufen. Bei Euro 5-Dieseln ist
dies angesichts des eingetretenen Wertverfalls zwangsläufig mit einem
Verlust von mehreren tausend Euro pro Fahrzeug verbunden", heißt es
in dem Schreiben.
Dass eine Hardware-Nachrüstung technisch möglich und äußerst
wirksam sei, hätten Tests von Zulieferern und des ADAC eindrucksvoll
bewiesen. Dem Minister vorliegende Gutachten würden dies bestätigen.
Vor diesem Hintergrund sei es sinnvoll, Dieselbesitzer durch
technische Nachrüstung ihrer Fahrzeuge vor etwaigen Fahrverboten zu
bewahren. Nur dann würden Dieselfahrzeuge mit ihrem sparsamen und
klimafreundlichen Antrieb wieder werthaltig, heißt es in dem
Schreiben. Und so würden Dieselbesitzer, gewerbliche Flottenbetreiber
und vor allem die geballt betroffenen kleinen und mittelständischen
Autohäuser aus einer ansonsten ausweglosen Situation befreit.
"Im Übrigen sehen wir in dieser beim Fahrzeugbestand ansetzenden
Maßnahme zur Reduktion der Stickoxid-Belastung in Deutschland einen
Befreiungsschlag gegenüber der nun beschlossenen Klage der
EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof", so der
ZDK-Präsident.
Wichtig sei die Kooperation der Hersteller mit Zulieferern und
Kfz-Betrieben durch die Bereitstellung von Informationen und
Nachrüstteilen, um die Umsetzung zu beschleunigen.
Schließlich würde der ZDK die finanzielle Unterstützung der
privaten oder gewerblichen Fahrzeugbesitzer bei der Nachrüstung durch
ein öffentliches Förderprogramm wie seinerzeit beim Rußpartikelfilter
begrüßen: "Luftreinhaltung und Gesundheitsschutz betreffen wichtige
öffentliche Interessen und rechtfertigen deshalb den Einsatz
öffentlicher Mittel", so Karpinski. Begrüßenswert wäre dabei eine
freiwillige Unterstützung der Bestandsnachrüstung durch die
Fahrzeughersteller ähnlich dem beim Diesel-Gipfel beschlossenen
kommunalen Unterstützungsfonds.
Mit einem Appell pro Nachrüstregelung endet das Schreiben an den
Bundesverkehrsminister: "Wir bitten Sie im Namen von Tausenden
existenziell bedrohter Autohäuser sehr herzlich darum, sich für
unsere Forderung stark zu machen und die Schaffung rechtssicherer
Kriterien für eine freiwillige Hardware-Nachrüstung von
Dieselfahrzeugen auf den Weg zu bringen", so ZDK-Präsident Jürgen
Karpinski abschließend.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
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Datum: 30.05.2018 - 10:29 Uhr
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