Gabe vom Chef, Zugabe vom Staat
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Vermögenswirksame Leistungen und Prämien nicht verschenken
Vermögenswirksame Leistungen sind ein meist tarifvertraglich geregelter Gehaltsbestandteil, der allerdings nicht ausbezahlt wird. Den Zuschuss von - je nach Vereinbarung - bis zu 40 Euro monatlich kann der Arbeitnehmer beispielsweise auf einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan anlegen. Die beiden Varianten sind besonders lukrativ, weil der Staat noch die Arbeitnehmersparzulage oben drauflegt - maximal 43 Euro jährlich beim Bausparen, 80 Euro beim Fondssparen. Clevere kombinieren beides und kassieren zweimal - im Höchstfall also 123 Euro pro Jahr.
Häuslebauer in spe können als drittes Extra vom Fiskus noch die´Wohnungsbauprämie bekommen, maximal 45 Euro im Jahr. Voraussetzung: Sie zahlen monatlich mindestens 43 Euro in einen Bausparvertrag ein.
Für alle Förderungen gelten Einkommensgrenzen. Bei der Wohnungsbauprämie sind das 25.600 Euro für Alleinstehende, 51.200 für Verheiratete. Der maximale Bruttoarbeitslohn liegt jedoch einige tausend Euro darüber - und erhöht sich mit jedem Kind. So darf ein Ehepaar (beide Arbeitnehmer, steuerlich gemeinsam veranlagt) mit zwei Kindern tatsächlich nicht 51.200, sondern rund 76.000 Euro brutto im Jahr verdienen, um die Wohnungsbauprämie zu bekommen. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage sind es immerhin rund 59.000 Euro.
Wie attraktiv das Sparen mit Arbeitgeber und Staat ist, rechnet Weismantel an folgendem Beispiel vor: "Ein Arbeitnehmer, dessen Firma sieben Jahre lang jeweils 480 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlt und der selbst auf diesen Vertrag zusätzlich jährlich 516 Euro aus eigener Tasche anspart, bekommt in diesem Zeitraum im Optimalfall 616 Euro an staatlichen Prämien. Damit kann aus 3.612 Euro eigener Sparleistung - den Rest zahlt ja der Arbeitgeber - bei voller Förderung nach sieben Jahren ein stattliches Guthaben von 8.341 Euro werden."
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Datum: 11.02.2010 - 12:50 Uhr
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