Neue Berufszulassungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter fordert neue Berufsha

Neue Berufszulassungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter fordert neue Berufshaftpflichtversicherungen

ID: 1616519
(Bildquelle: Flickr Alan Cleaver)(Bildquelle: Flickr Alan Cleaver)

(firmenpresse) - Kelkheim, 01. Juni 2018



Ab dem 1. August 2018 brauchen gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Berufszulassung. Mit der vom Bundesrat genehmigten Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung gelten gleichzeitig neue Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherungen. Diese müssen nun unter anderem sowohl über eine Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR pro Schadenfall als auch über 1.000.000 EUR für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres abgeschlossen werden und zudem eine unbegrenzte Nachhaftung vorsehen. Bestehende Berufshaftpflichtversicherungen müssen auf die neuen Bestimmungen hin überprüft und bis spätestens zum 1. März 2019 angepasst werden.



Betroffen von der Pflicht einer Berufszulassung - und damit einhergehend von einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung - sind Wohnungseigentumsverwalter nach WEG, ebenso wie die Verwalter von Mietwohnungen an Dritte. Darüber hinaus können Steuerberater, die gewerbliche Wohnimmobilienverwaltung übernehmen, oder Tochterfirmen von Versicherungsunternehmen, die Wohnimmobilien des Versicherers verwalten, eine Zulassung dafür benötigen. Die regulär geltenden Ausnahmen gemäß § 6 GewO fallen hier laut BMWI und BaFin weg.



Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist nur die Verwaltung eigener Wohnungen sowie von Gewerbeimmobilien und Grundstücken. Auch wenn die Immobilien nicht auf gewerblicher Basis verwaltet werden, also zum Beispiel Verwandte oder Freunde die Verwaltung ohne Gewinnabsicht übernehmen, brauchen diese keine Berufszulassung.



Um eine Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie zuverlässig arbeiten, ihre Vermögensverhältnisse geordnet sind sowie dass sie über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügen.



Für Personen, die vor dem 1. August 2018 bereits als Mietwohnungsverwalter tätig waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019. Wer nach dem 1. August 2018 beginnen will, muss von Anfang an eine Erlaubnis vorlegen.







Neue Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler und -verwalter



Für eine Berufserlaubnis benötigen gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss über eine Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR pro Schadenfall und über 1.000.000 EUR über alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres abgeschlossen werden. Außerdem muss die Versicherung alle Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden, die sich aus der Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ergeben, abdecken, eine unbegrenzte Nachhaftung vorsehen sowie für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gelten, sofern diese nicht selbst eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Die genauen Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind in den §§ 15, 15a MaBV in der ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung geregelt.





Bestehende Verträge müssen angepasst werden



Mietwohnungsverwalter und Immobilienmakler müssen bestehende Berufshaftpflichtversicherungen daher bis spätestens zum 1. März 2019 anpassen, falls sie die Anforderungen der neuen Pflichtversicherung nicht erfüllen.



Die häufigsten Gründe für die Anpassung der vorhandenen Versicherung sind: Die Versicherungssumme ist zu gering, es liegt keine unbegrenzte Nachhaftung vor und es ist pauschal jede Form der Immobilienverwaltung mitversichert. Vor allem dieser letzte Punkt wird leicht übersehen. Denn die neue Berufshaftpflichtversicherung darf NUR über die Wohneigentums- und Mietverwaltungstätigkeiten abgeschlossen werden. Gewerbeimmobilien dürfen nicht mitversichert sein. Dies ist jedoch in den meisten bestehenden Versicherungsverträgen heute der Fall. Daher muss eine separate Versicherung eingegangen oder zumindest ein separater Deckungsstock eingerichtet werden, der ausschließlich für die Arbeit als Wohnimmobilienverwalter bzw. -makler reserviert ist. Immobilienmakler und -verwalter sollten ihren Versicherungsagenten ansprechen, um die genannten Punkte abzuklären.



Den originalen Artikel inklusive Bildquelle finden Sie auf unserem Blog: http://blog.easy-insure.euWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die gb.online gmbh

Die gb.online gmbh hat sich auf die berufliche Absicherung von Freelancern spezialisiert und bietet mit www.easy-insure.eu das umfangreichste Online-Versicherungsportal für freie und beratende Berufe in Deutschland. Seit 2011 können Selbstständige und Unternehmen bis 1 Million Euro Umsatz pro Jahr hier ihre beruflichen Risiken versichern.

Steigt der Umsatz, und wird eine individuelle Lösung benötigt, so steht mit dem Schwesterunternehmen groot bramel versicherungsmakler gmbh ein verlässlicher Partner zur Seite, der seit über 25 Jahren Gewerbetreibende und industriellen Unternehmen in Versicherungsfragen vertritt. Die groot bramel versicherungsmakler gmbh ist in 18 Ländern vertreten und begleitet sie, wohin auch immer sich ihr Geschäftsfeld entwickelt.



PresseKontakt / Agentur:

gb.online gmbh
Lutz-Hendrik Groot Bramel
Frankfurter Str. 93
65779 Kelkheim
pressestelle(at)easy-insure.eu
06195 9919-60
http://www.easy-insure.eu



drucken  als PDF  an Freund senden  Gewitter- und Unwetterschäden: Was decken Versicherungen ab? Günstiger Bauen mit dem neuen Baukindergeld ab 2018
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.06.2018 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1616519
Anzahl Zeichen: 4579

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lutz-Hendrik Groot Bramel
Stadt:

Kelkheim


Telefon: 06195 9919-60

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 802 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Berufszulassungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter fordert neue Berufshaftpflichtversicherungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

gb.online gmbh (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure ...

Kelkheim, 18. Juli 2018 Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure schützt umfassend, wenn es einmal zum Super-Gau gekommen ist: einer Cyber-Attacke. Sie übernimmt die Kosten aller berechtigten Forderungen gegen den Versicherungsn ...

Net IT by Hiscox - die neue Berufshaftpflicht von Hiscox ...

Kelkheim, 18. Mai 2018 Ab Mai bietet der Versicherer Hiscox mit der neuen Berufshaftpflicht für IT-Unternehmen und IT-Freelancer einen, auf die aktuelle Gesetzgebungen ausgerichteten, Versicherungsschutz an. In die neue Berufshaftpflicht Net ...

Alle Meldungen von gb.online gmbh


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z