Gewitter- und Unwetterschäden: Was decken Versicherungen ab?

Gewitter- und Unwetterschäden: Was decken Versicherungen ab?

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(firmenpresse) - Düsseldorf, 1. Juni 2018 - Die schwülwarme Waschküchenluft hat vielerorts Starkregen, Gewitterböen und Hagel verursacht und in Düsseldorf schwere Schäden angerichtet. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Bei Autos, ist das relativ unproblematisch berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Die Kasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden. Sie zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schadenskosten auch zeitnah ersetzt werden.



Haus und Garten



Gewitterböen erreichen häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. Dann sind für Hausschäden die Gebäude-, und bei Inneneinrichtungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig, letztere auch für Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gibt konkrete Auskunft, ob zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben versichert sind.



Für Hochwasserschäden, beispielsweise verursacht durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. "Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab", informiert Spauszus "Eine Elementarschadenversicherung wird auch deswegen immer wichtiger, weil extreme Wetterphänomene im Zuge des Klimawandels zunehmen." Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von einem Versicherungsvermittler beraten lassen.



Versicherungen für Gewässerschäden





Allerdings sind Schäden durch Auslaufen von Heizöl - wenn z. B. Starkregen den Keller überflutet - durch eine Elementarschadenversicherung nicht versichert. "Für diese Gewässer- und Bodenverschmutzung, die aufwändige Sanierungsarbeiten nach sich ziehen kann, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus", betont Spauszus. "Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, auch an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken."





Dächer inspizieren



Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet hierbei gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.06.2018 - 17:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Klaus-Dieter Spauszus
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-727577

Kategorie:

Bau & Immobilien



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