Schiffsfonds: Wenn die im Fondsprospekt veröffentlichte Ergebnisprognose nicht richtig ist.

Schiffsfonds: Wenn die im Fondsprospekt veröffentlichte Ergebnisprognose nicht richtig ist.

ID: 1617475

Anbieter verliert Prozess wegen Prognoserechnung.




(firmenpresse) - Die Initiatoren von Schiffsbeteiligungen müssen sich immer wieder vor Gericht für ihre Fondsprospekte verantworten. Jetzt beschäftigte sich ein Oberlandesgericht (OLG) mit einer Prognose – und verurteilte am Ende den Initiator zu Schadensersatz, heißt es am 4. 6. 2018 bei FONDS professionell online.

Demnach setzte sich das OLG Oldenburg mit einer Wirtschaftlichkeitsprognose auseinander und kam zu einem bemerkenswerten Urteil:

Der Fondsinitiator Briese sei zur Schadensersatzzahlung verdonnert, weil die von ihm im Fondsprospekt dargestellte Prognoserechnung nicht richtig sei. Streitgegenstand ist laut FONDS professionell online der "Flottenfonds Wangerooge" der Reederei Briese Schiffahrt. Die klagende Anlegerin hat sich demnach im März 2007 mit 50.000 Euro beteiligt. Bei seiner Auflage war der Dachfonds in zwei Schiffe investiert, vier weitere Beteiligungen folgten später. Der Fonds hat bislang kumuliert nur 21,6 Prozent an die Investoren ausgeschüttet.

Die Anlegerin klagte 2015 gegen den Anbieter und Roelf Briese persönlich, weil die im Fondsprospekt veröffentlichte Ergebnisprognose nicht richtig sei: Der Initiator stellte auf Basis von zwei Zielbeteiligungen und der zu erwartetenden Reederei-Überschüsse für den Dachfonds eine Liquiditätsprognose auf. Dabei wurden die Schiffsbetriebskosten über den zehnjährigen Prognosezeitraum konstant, also ohne Steigerungen, angesetzt, heißt es bei FONDS professionell online weiter.

Das Gericht nahm die Prognose auseinander: "Eine Darstellung von über einen Zeitraum von zehn Jahren konstanten Betriebskosten ist ebenso wenig vertretbar wie die Annahme von steigenden Charterraten für eine entsprechende Zeitspanne", stellten die Richter fest. Und weiter: "Für eine Prognose, die mit erheblichen Risiken verbunden ist, ist von einem Prospektherausgeber grundsätzlich zu erwarten, dass er aus den Erfahrungen in der Vergangenheit vorsichtig kalkulierend auf die Zukunft schließt."



Es lasse sich weder in den Sensitivitätsanalysen noch in den Risikohinweisen ein eindeutiger Hinweis darauf finden, dass es für die gemachten Angaben zu den Nettoerlösen und Betriebskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren keine gesicherte Grundlage gebe. Aus diesen Gründen wurden die Beklagten zur Zahlung von 39.200 Euro plus Zinsen verurteilt.

Bereits seit der Jahrtausendwende vertreten die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Tausende von Anlegern und Investoren im Marktsegment "Schiffsfonds".

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Spezialisten für Fälle von Falschberatung.

In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern diese Anwälte den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds gerne die Zusammenhänge ausführlich und verständlich. Vor allem die desaströsen Auswirkungen auf die Schiffsfonds.

Mehr zum Thema finden Sie auch auf unserer Seite "Schiffsfonds"

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER.
http://www.fondsprofessionell.de/news/produkte/headline/schiffsfonds-anbieter-verliert-prozess-wegen-prognoserechnung-143980

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

•Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.


Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an!
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu https://schiffsfonds.wordpress.com
hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.



Leseranfragen:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu https://schiffsfonds.wordpress.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Offshore-Schiffe von Nordcapital vernichten Anlegermillionen Flugzeugfonds: Erste A380-Jets sollen zerlegt werden
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 05.06.2018 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1617475
Anzahl Zeichen: 7064

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

Dieburg


Telefon: 060719816810

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 445 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schiffsfonds: Wenn die im Fondsprospekt veröffentlichte Ergebnisprognose nicht richtig ist."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Investfinans AB: Der schöne Schein des Geldes. ...

Das fragliche Angebot macht die Firma Investfinans AB aus Stockholm Deutschen Anlegern. Tatsächlich ist es aber so, dass die investierten Gelder keineswegs über eine Einlagensicherung geschützt sind. Zudem arbeitet das Unternehmen ohne Genehmigung ...

Alle Meldungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z