Skandal um Envion geht in die nächste Runde

Skandal um Envion geht in die nächste Runde

ID: 1619295

Berliner Landgericht gibt einstweiliger Verfügung des Gründerteams gegen Woestmann statt – kein Verkauf von Firmenanteilen




(firmenpresse) - Berlin, München, 10.06.2018
Der Skandal um Envion geht in die nächste Runde.

Erst Mitte der Woche hatte Matthias Woestmann, CEO der Envion AG, noch das Prüfungsgutachten der IT-Spezialisten der Firma Blockchain Intelligence Group (BIG) zu den illegal produzierten Token vorgelegt, welches die Gruppe der Gründer um Michael Luckow belasten sollte.

Nun bestätigte das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Matthias Woestmann, dass dieser neben seinem Freund und Anwalt Herrn Thomas van Aubel und dessen Frau Jutta Freifrau von Falkenhausen nicht über Firmenanteile der Envion AG verfügen oder diese verpfänden dürfe.

Die Gruppe der Gründer um Michael Luckow erhebt den Vorwurf, dass Matthias Woestmann, unterstützt von seinem Freund und Anwalt Thomas van Aubel, illegal eine Kapitalerhöhung bei der Envion AG durchführte und dadurch die Firmenbeteiligung der Gründer, die ursprünglich 81 % der Firmenanteile hielten, auf 33% verwässert wurde.

Das Gerichts kam zu der Auffassung, dass Matthias Woestmann offensichtlich gegen einen Vertrag zwischen seinem Unternehmen „Quadrat Capital GmbH“ und der „Trado GmbH“, die die Anteile der Gründergruppe hielt, verstieß. Nach diesem Vertrag hätte Woestmann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Gründergruppe eine Kapitalerhöhung durchführen dürfen.

Mit der illegitime Kapitalerhöhung unternahmen Woestmann und seine Partner den Versuch, die Envion AG gegen den Willen der Gründergruppe zu übernehmen. Dabei schienen sie den Verstoß gegen bestehende Verträge in Kauf zu nehmen. In einem Interview mit dem Schweitzer Wirtschaftsnachrichtendienst SWI leugnete Woestmann jedenfalls nicht die unrechtmäßige Kapitalerhöhung zugunsten seiner Partner van Aubel und dessen Frau Jutta Freifrau von Falkenhausen.

Welche Pläne Woestmann und Co. für die Envion AG nach deren Übernahme haben, kann derzeit nur spekuliert werden.

Für die Investoren der Envion AG ist dies besonders ärgerlich, weil bis heute offenbar keine konkreten Pläne von Mathias Woestmann oder dessen Kompagnons vorgelegt wurden, wie der eigentliche Unternehmensplan verwirklicht werden soll.



Unsicherheit bei den Investoren und Stillstand im Unternehmen sind die Folge.

Durch die ganze Affäre entstehen der Envion AG und zuletzt auch den Investoren Schäden in Millionenhöhe, da gerade in der Miningbranche der Grundsatz „Zeit ist Geld“ nur allzu deutlich wirkt.

Statt monatliche Renditen in Millionenhöhe über das Minen und den Verkauf geminter Bitcoins und anderer Kryptowährungen zu erwirtschaften, herrscht bei Envion faktisch seit Monaten Stillstand. Die Produktion der Mobilen Mining Einheiten musste gestoppt werden, das renditeträchtige Mining konnte bis heute nicht gestartet werden.

Dies schlägt sich natürlich auch auf den Kurs des EVN-Token nieder. Dieser verlor infolge des Skandals bereits über 50% an Wert.

CLLB Rechtsanwälte bereitet bereits erste Schadenersatzklagen gegen die Verantwortlichen vor und hat bereits mit der Staatsanwaltschaft in Berlin Kontakt aufgenommen.
Sofern die ENVION AG und die hier handelnden Personen zu Schadenersatz verpflichtet sind, müssen diese auch die den Investoren entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe erstatten, erklärt das Team von CLLB Rechtsanwälte weiter.
Investoren bei Envion sollten daher prüfen, ob ihnen ggf. ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen, erklärt CLLB weiter.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



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CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt István Cocron, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei(at)cllb.de, Web: www.cllb.de



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