Wir sind dann mal weg: Von Flunker-Ferien und Blaumachern
ARAG Experten warnen davor, eigenmächtig die Schulferien auszuweiten!

(firmenpresse) - In der übernächsten Woche starten als erste Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland in die Sommerferien. Zu Beginn und Ende der Schulferien macht sich bundesweit ein Phänomen breit, das als "Flunker-Ferien" oder "schummelfrei" bekannt ist. Eltern verlängern eigenmächtig die Ferien ihrer Kinder, meistens um ein günstiges Urlaubsschnäppchen wahrnehmen zu können. Aber nicht überall in Deutschland geht diese Rechnung auf. Denn je nach Bundesland müssen Erziehungsberechtigte manchmal tief in die Tasche greifen, wenn sie bei der unerlaubten Ferienverlängerung erwischt werden. Und das ist gar nicht so unwahrscheinlich, wie viele Eltern denken: Erst zu Pfingsten dieses Jahres kontrollierten Polizisten in Bayern Familien mit Kindern und entlarvten in zahlreichen Fällen Eltern, die mit dem Nachwuchs lieber in den Urlaub flogen, als die Kinder in den Unterricht zu schicken. Gegen die Eltern wurde daraufhin bei den zuständigen Landratsämtern Anzeige erstattet. Pünktlich zu Beginn der Sommerferien klären ARAG Experten, welche Folgen das eigenmächtige Entbinden von der Schulpflicht haben kann.
Schulfrei nur aus wichtigen Gründen
Die besten Reiseschnäppchen, Urlaubs-Sonderangebote und die günstigsten Hotelzimmer haben oftmals einen großen Fehler: Sie fallen nicht in die Schulferienzeit. Um dennoch mit der Familie in den Urlaub fahren zu können, lassen manche Eltern ihren Nachwuchs ein paar Tage vor Beginn der Schulferien daher einfach "blaumachen". Während eine Freistellung vom Unterricht in gravierenden Fällen, wie etwa dem Tod eines nahen Angehörigen oder dem 80. Geburtstag der Großmutter, durchaus von der Schule genehmigt wird, gilt dies für eine einfache "Urlaubsverlängerung" nicht. Wer die Ferien ausdehnen will, muss dies zunächst beantragen. Geht es um einen bis drei Tage, können meist die Klassenlehrer entscheiden. Bei einem längeren Zeitraum muss die Schulleitung zustimmen. Wird dem Antrag der Eltern nicht stattgegeben und die Kinder fehlen dennoch zu Beginn oder Ende der Ferien, handelt es sich um eine "Nichtwahrnehmung des Unterrichts", die sanktioniert werden kann.
Das bisschen Bußgeld ist doch kein Problem?
Bevor jedoch ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, stehen zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung oder ein Zeugniseintrag auf der Liste der abgestuften Sanktionsmöglichkeiten. Doch setzen sich ferienwütige Eltern darüber hinweg, kann die Schulbehörde Bußgelder verhängen. Dabei ist die Höhe des Ordnungsgeldes je nach Wohnort extrem unterschiedlich. Während Eltern in Erfurt pro zusätzlichem Ferientag lediglich fünf Euro Strafe zahlen müssen, kann das Bußgeld Münchener Eltern ein echtes Loch in die Haushaltskasse reißen: Denn im Freistaat wird der wirtschaftliche Vorteil der unerlaubten Ferienverlängerung betrachtet und für die Berechnung der individuellen Bußgeldhöhe zugrunde gelegt. Das Strafgeld wird auf beide Erziehungsberechtigten aufgeteilt. Dabei greift Bayern gleich auf zwei Gesetze zurück - einmal das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG, § 17) und das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 119).
Auch in Bremen wird das gerechte Aufteilen der Bußgelder auf Mama und Papa praktiziert. In der Freien Hansestadt an der Weser werden 35 Euro pro Fehltag und Erziehungsberechtigtem angesetzt, und maximal 500 Euro pro Elternteil. Weniger zimperlich sind die Stuttgarter Amtsherren; Eltern aus der Porsche-Stadt müssen 150 Euro pro zusätzlichem Ferientag zahlen. In Düsseldorf zahlt man 80 Euro bzw. 150 Euro in Köln für maximal fünf Tage vor oder nach den Ferien; darüber hinaus ist es eine Einzelfallentscheidung. Die Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro. Hamburg unterscheidet seit 1.9.2015 nach Anzahl der Kinder: Für ein Kind werden 200 Euro fällig, bei zwei und mehr Kindern kostet die unzulässige Ferienverlängerung 300 Euro. In Kiel bestraft man vor allem Wiederholungstäter: Während man in der nördlichsten Landeshauptstadt beim ersten Vergehen 100 Euro Bußgeld zahlen muss, verdoppelt sich der Betrag bei erneuten Flunker-Ferien jedes Mal bis zur Höchstgrenze von 1.000 Euro.
Keine konkreten Bußgeldsätze gibt es beispielsweise für Eltern in Dresden und Hannover, dort entscheiden die Behörden je nach Einzelfall. Ob es an großzügigen Klassenlehrern liegt oder aber die Eltern besonders brav sind: In Magdeburg, Schwerin und Mainz sind den Ordnungsämtern keine Fälle von Schulpflichtverletzungen in Verbindung mit nicht genehmigten Ferienverlängerungen bekannt.
Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de
Datum: 12.06.2018 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1619745
Anzahl Zeichen: 4922
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Familie & Kinder
Diese Pressemitteilung wurde bisher 898 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wir sind dann mal weg: Von Flunker-Ferien und Blaumachern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Pferde sind für viele Menschen treue Begleiter, können rechtlich aber schnell zum Streitfall werden. Ob Haftung nach einem Unfall, Ärger beim Kauf oder Fehler bei der tierärztlichen Behandlung: Rund ums Pferd beschäftigen Gerichte immer wieder Fragen zu Verantwortung, Schadensersatz und Versich
Klimaanlagen: Wenn kühle Luft zum heißen Streit führt ...
Ist für eine Klimaanlage eine Genehmigung nötig? Ob eine Klimaanlage genehmigungspflichtig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst vom Typ der Klimaanlage: Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen sogenannten mobilen Monoblock-Geräten und Split-Klimaanlagen. Monoblock-Geräte lei
Hund bei Hitze im Auto: Was Halter und Helfer wissen müssen ...
Wie schnell heizt sich ein Auto auf? Viele Fahrzeughalter unterschätzen, wie schnell die Temperaturen im Innenraum ansteigen. Die ARAG Experten warnen: Selbst bei moderaten Außentemperaturen von 25 bis 28 Grad Celsius kann sich der Innenraum eines Fahrzeugs binnen Minuten auf 40 bis 50 Grad aufhe
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Ein Caterer zeigt sich offen ...
Panagiotis Tsanaglis, Managing Director des Frankfurter Caterers AVIO catering & event empfing am Samstag den 09.06.2018 gemeinsam mit seinem Bruder Markos Tsangalis, Head of Procurement bei AVIO catering & event, rund 30 Gäste in den Büro- und Wohnräumlichkeiten des Top-Caterers in der M
Großer Kindermalwettbewerb der Faszination Heimtierwelt in vollem Gange: Junge Meister gesucht! ...
Seid ihr auch begeisterte Künstler? Dann ran an die Stifte, Pinsel und Farben und malt uns ein Bild mit Eurem Lieblingstier. Verwandelt ein leeres DIN A4-Blatt in ein kunterbuntes Kunstwerk und verhelft ihm zu einem Platz in der eigens eingerichteten tierischen Galerie auf der „Faszination Heimti
Projekt "SchokoFair - Stoppt Kinderarbeit!" aus Düsseldorf gewinnt Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes ...
Das Projekt "SchokoFair - Stoppt Kinderarbeit!" aus Düsseldorf gewinnt die Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Gewinner können sich über ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro freuen. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche be
20 Jahre Schumaneck ...
"Ich bin dankbar dafür, dass ich im Kinderhaus Schumaneck meine zweite Mutter und Familie gefunden habe", mit diesen ergreifenden Worten eröffnete die zwölfjährige Paulina Eberhard die Feier zum 20-jährigen Bestehen des Schumaneck Kinderhauses vor über 250 geladenen Gästen im Jugend




