Die Elementarschadenversicherung alleine reicht nicht – auch bei Starkregen Pflichten beachten

Die Elementarschadenversicherung alleine reicht nicht – auch bei Starkregen Pflichten beachten

ID: 1619861

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 12.06.2018. Auf Grund der heftigen Starkregen der letzten Tage, ist der notwendigen Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung wieder aktuell. Verbraucherschützer fordern diesen Versicherungsschutz sogar als Pflichtversicherung einzuführen. Hintergrund: Nicht alle haben diesen wichtigen Versicherungsschutz bzw. bekommen ihn nicht und gehen im Schadensfall leer aus. Doch der Einschluss in einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung alleine ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die vertraglichen Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Finanzieller Schutz von Naturgefahren, wie zum Beispiel Starkregen, besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Versicherten unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen alleine da. „Doch der Einschluss einer Elementarschadenversicherung alleine reicht nicht. Der Versicherte muss zudem seine vertraglichen Pflichten, die so genannten Obliegenheiten, einhalten“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

„So müssen in überflutungsgefährdeten Räumen in der Regel Rückstausicherungen angebracht und für deren Funktionsbereitschaft gesorgt werden. In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ist es auch eine der Pflichten der Versicherten, die Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Höhe von mindestens 50 cm. Einen Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unabdingbar, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, weist Jürgen Buck hin.

Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten für Versicherte und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.


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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



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Datum: 12.06.2018 - 11:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.06.2018

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