Wir sind dann mal weg: Von Flunkerferien und Blaumachern

Wir sind dann mal weg: Von Flunkerferien und Blaumachern

ID: 1619786

ARAG Experten warnen davor, eigenmächtig die Schulferien auszuweiten



(LifePR) - In der übernächsten Woche starten als erste Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland in die Sommerferien. Zu Beginn und Ende der Schulferien macht sich bundesweit ein Phänomen breit, das als ?Flunker-Ferien? oder ?schummelfrei? bekannt ist. Eltern verlängern eigenmächtig die Ferien ihrer Kinder, meistens um ein günstiges Urlaubsschnäppchen wahrnehmen zu können. Aber nicht überall in Deutschland geht diese Rechnung auf. Denn je nach Bundesland müssen Erziehungsberechtigte manchmal tief in die Tasche greifen, wenn sie bei der unerlaubten Ferienverlängerung erwischt werden. Und das ist gar nicht so unwahrscheinlich, wie viele Eltern denken: Erst zu Pfingsten dieses Jahres kontrollierten Polizisten in Bayern Familien mit Kindern und entlarvten in zahlreichen Fällen Eltern, die mit dem Nachwuchs lieber in den Urlaub flogen, als die Kinder in den Unterricht zu schicken. Gegen die Eltern wurde daraufhin bei den zuständigen Landratsämtern Anzeige erstattet. Pünktlich zu Beginn der Sommerferien klären ARAG Experten, welche Folgen das eigenmächtige Entbinden von der Schulpflicht haben kann.

Schulfrei nur aus wichtigen Gründen

Die besten Reiseschnäppchen, Urlaubs-Sonderangebote und die günstigsten Hotelzimmer haben oftmals einen großen Fehler: Sie fallen nicht in die Schulferienzeit. Um dennoch mit der Familie in den Urlaub fahren zu können, lassen manche Eltern ihren Nachwuchs ein paar Tage vor Beginn der Schulferien daher einfach ?blaumachen?. Während eine Freistellung vom Unterricht in gravierenden Fällen, wie etwa dem Tod eines nahen Angehörigen oder dem 80. Geburtstag der Großmutter, durchaus von der Schule genehmigt wird, gilt dies für eine einfache ?Urlaubsverlängerung? nicht. Wer die Ferien ausdehnen will, muss dies zunächst beantragen. Geht es um einen bis drei Tage, können meist die Klassenlehrer entscheiden. Bei einem längeren Zeitraum muss die Schulleitung zustimmen. Wird dem Antrag der Eltern nicht stattgegeben und die Kinder fehlen dennoch zu Beginn oder Ende der Ferien, handelt es sich um eine ?Nichtwahrnehmung des Unterrichts?, die sanktioniert werden kann.



Das bisschen Bußgeld ist doch kein Problem?

Bevor jedoch ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, stehen zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung oder ein Zeugniseintrag auf der Liste der abgestuften Sanktionsmöglichkeiten. Doch setzen sich ferienwütige Eltern darüber hinweg, kann die Schulbehörde Bußgelder verhängen. Dabei ist die Höhe des Ordnungsgeldes je nach Wohnort extrem unterschiedlich. Während Eltern in Erfurt pro zusätzlichem Ferientag lediglich fünf Euro Strafe zahlen müssen, kann das Bußgeld Münchener Eltern ein echtes Loch in die Haushaltskasse reißen: Denn im Freistaat wird der wirtschaftliche Vorteil der unerlaubten Ferienverlängerung betrachtet und für die Berechnung der individuellen Bußgeldhöhe zugrunde gelegt. Das Strafgeld wird auf beide Erziehungsberechtigten aufgeteilt. Dabei greift Bayern gleich auf zwei Gesetze zurück ? einmal das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG, § 17) und das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 119).

Auch in Bremen wird das gerechte Aufteilen der Bußgelder auf Mama und Papa praktiziert. In der Freien Hansestadt an der Weser werden 35 Euro pro Fehltag und Erziehungsberechtigtem angesetzt, und maximal 500 Euro pro Elternteil. Weniger zimperlich sind die Stuttgarter Amtsherren; Eltern aus der Porsche-Stadt müssen 150 Euro pro zusätzlichem Ferientag zahlen. In Düsseldorf zahlt man 80 Euro bzw. 150 Euro in Köln für maximal fünf Tage vor oder nach den Ferien; darüber hinaus ist es eine Einzelfallentscheidung. Die Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro. Hamburg unterscheidet seit 1.9.2015 nach Anzahl der Kinder: Für ein Kind werden 200 Euro fällig, bei zwei und mehr Kindern kostet die unzulässige Ferienverlängerung 300 Euro. In Kiel bestraft man vor allem Wiederholungstäter: Während man in der nördlichsten Landeshauptstadt beim ersten Vergehen 100 Euro Bußgeld zahlen muss, verdoppelt sich der Betrag bei erneuten Flunker-Ferien jedes Mal bis zur Höchstgrenze von 1.000 Euro.

Keine konkreten Bußgeldsätze gibt es beispielsweise für Eltern in Dresden und Hannover, dort entscheiden die Behörden je nach Einzelfall. Ob es an großzügigen Klassenlehrern liegt oder aber die Eltern besonders brav sind: In Magdeburg, Schwerin und Mainz sind den Ordnungsämtern keine Fälle von Schulpflichtverletzungen in Verbindung mit nicht genehmigten Ferienverlängerungen bekannt.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Digitale Pannenhilfe weiterentwickelt Die Elementarschadenversicherung alleine reicht nicht – auch bei Starkregen Pflichten beachten
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 12.06.2018 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1619786
Anzahl Zeichen: 4750

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 433 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wir sind dann mal weg: Von Flunkerferien und Blaumachern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn das Pferd zum Rechtsfall wird ...
Pferde sind für viele Menschen treue Begleiter, können rechtlich aber schnell zum Streitfall werden. Ob Haftung nach einem Unfall, Ärger beim Kauf oder Fehler bei der tierärztlichen Behandlung: Rund ums Pferd beschäftigen Gerichte immer wieder Fragen zu Verantwortung, Schadensersatz und Versich

Klimaanlagen: Wenn kühle Luft zum heißen Streit führt ...
Ist für eine Klimaanlage eine Genehmigung nötig? Ob eine Klimaanlage genehmigungspflichtig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst vom Typ der Klimaanlage: Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen sogenannten mobilen Monoblock-Geräten und Split-Klimaanlagen. Monoblock-Geräte lei

Hund bei Hitze im Auto: Was Halter und Helfer wissen müssen ...
Wie schnell heizt sich ein Auto auf? Viele Fahrzeughalter unterschätzen, wie schnell die Temperaturen im Innenraum ansteigen. Die ARAG Experten warnen: Selbst bei moderaten Außentemperaturen von 25 bis 28 Grad Celsius kann sich der Innenraum eines Fahrzeugs binnen Minuten auf 40 bis 50 Grad aufhe


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Digitale Pannenhilfe weiterentwickelt ...
Eine Panne nicht nur telefonisch, sondern auch digital zu melden - dies ist bei immer mehr Versicherern und Mobilitätsdienstleistern möglich. Bei inzwischen 23 Anbietern verbirgt sich dahinter die digitale Pannenhilfe von ROLAND Assistance. Als erster Assisteur in Deutschland bietet ROLAND den Ku

Schöffen gesucht! ...
Viele Gemeinden stellen zurzeit die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 auf. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die neben den Berufsrichtern an der Urteilsfindung beteiligt sind. Weil in den vergangen

Schutzbrief WebSecure Gewerbe ab sofort erhältlich ...
. - WebSecure Gewerbe sichert Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige vor den Folgen von Internetrisiken ab. - Der Schutzbrief ist ab sofort bei allen ROLAND-Vertriebspartnern erhältlich. - Kunden können WebSecure Gewerbe als Stand-alone-Lösung oder in Kombination mit dem Rechtsschutz

So geht Spielplatz! ...
Spielplätze werden von Kindern ganz unterschiedlicher Altersklassen genutzt. Hier sollen sie sich austoben. Um den Spaßfaktor für kleine und große Besucher hoch und die Gefahr vor Verletzungen niedrig zu halten, gibt es einige Regeln auf öffentlichen Spielplätzen. Und es gilt grundsätzlich d


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z