Streikverbot für Beamte hat Bestand

Streikverbot für Beamte hat Bestand

ID: 1620377
(LifePR) - Beamte dürfen auch künftig nicht in Deutschland streiken. Vier beamtete Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich an Protesten oder Streiks beteiligt und dafür Diszplinarstrafen kassiert. Sie klagten sich daraufhin durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Das hatte im Januar darüber verhandelt und verkündete nun sein Urteil. Die Karlsruher Richter wiesen in ihrem Urteil die vier Verfassungsbeschwerden zurück. Die Verfassungsrichter sahen auch im Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention keinen Grund, das Beamtenrecht aufzuweichen. Die Konvention umfasst das Recht jeder Person, sich frei mit anderen zu versammeln, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten. Diese Rechte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gesetzlich eingeschränkt werden, etwa zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zum Schutz der Freiheit anderer. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte sei als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten und sei mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (BVerfG, Az.: 2 BvR 1738/12, 646/15, 1068/14 und 1395/13).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Keine günstige Versicherung für Doktoranden Neu: Frankfurt als Einstiegshafen für viele Kreuzfahrt-Jobs
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 13.06.2018 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1620377
Anzahl Zeichen: 1207

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 347 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Streikverbot für Beamte hat Bestand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z