Amazon ist kein Einzelfall: Deutsche Umwelthilfe fordert Handel auf, die Vernichtung funktionstüchtiger Produkte zu beenden
ID: 1620505
unverkaufter Neuware durch Amazon ist nach Ansicht der DUH
gesetzeswidrig - Produkte müssen auf eine Wiederverwendung geprüft
und Abfälle vermieden werden - DUH fordert Vollzugsbehörden der
Länder zu zielgerichteten Kontrollen und Verhängung abschreckender
Bußgelder auf, um die rechtswidrigen Entsorgungspraktiken zu stoppen
- Auch rückgesandte Produkte mit leichten Gebrauchsspuren dürfen
nicht grundlos vernichtet werden - Negativbeispiel Amazon zeigt, dass
sich die Politik von dem insgesamt gescheiterten Instrument der
Selbstverpflichtungserklärungen verabschieden muss -
Wiederverwendungsquoten und eine ökologische Steuerreform sind
notwendig
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von Handelsunternehmen wie
Amazon den sofortigen Stopp der systematischen Zerstörung von
Retouren und unverkauften Produkten. Recherchen des ZDF-Magazins
Frontal 21 und der WirtschaftsWoche bestätigen, dass in großem Umfang
Güter aller Art in den deutschen Logistiklagern des Onlinehändlers
entsorgt werden, darunter Handys, Kühlschränke, Matratzen,
Lebensmittel oder Möbel. Die Vernichtung funktionstüchtiger Produkte
ohne triftigen Grund verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz
und bei Elektrogeräten zusätzlich gegen das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz.
Nach der DUH vorliegenden Brancheninformationen ist diese Praxis
kein Einzelfall. Die DUH fordert die Vollzugsbehörden der Länder auf,
die Entsorgungspraktiken von Amazon und anderen Handelsunternehmen
umgehend zu überprüfen und derartige rechtswidrige Praktiken zu
stoppen. Zuletzt hatte die DUH bei Amazon und anderen
Versandunternehmen massive Verstöße gegen die Rücknahmepflicht
ausgedienter Elektrogeräte festgestellt und mehrere Rechtsverfahren
eingeleitet. Von Bundesumweltministerin Svenja Schulze fordert die
DUH, die schon seit Jahren überfälligen gesetzlichen
Wiederverwendungsquoten für Elektrogeräte und Sperrmüll einzuführen.
Außerdem müsse die Bundesregierung die Mehrwertsteuer endlich nach
ökologischen Kriterien reformieren.
Die Vernichtung neuwertiger Waren findet nicht nur bei Amazon
statt. So liegen der DUH konkrete Hinweise darüber vor, dass in
vielen deutschen Recyclinganlagen neuwertige Elektrogeräte
geschreddert und nicht auf die Möglichkeit einer Wiederverwendung hin
überprüft werden. Oft verlangen die Händler oder Hersteller dies von
den Anlagenbetreibern. Auch auf vielen deutschen Wertstoffhöfen
werden alte Möbel, die lediglich kleine Macken haben, in die
Müllpresse gegeben und nicht in Sozialkaufhäusern verkauft oder
gespendet.
"Die massenhafte Vernichtung von Elektrogeräten, Möbeln oder
Textilien zeigt uns, wie weit sich Deutschland vom gefühlten Umwelt-
und Klimaschutz-Vorreiter-Image tatsächlich entfernt hat. Unter den
Augen der für den Gesetzesvollzug zuständigen Behörden werden völlig
unnötig Ressourcen verschwendet und das Klima belastet", sagt
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die DUH ist bereits mehrfach rechtlich gegen Amazon vorgegangen,
da Amazon unter anderem Elektroschrott nicht ordnungsgemäß
zurücknahm. Außerdem lässt das Unternehmen bis heute den
rechtswidrigen Verkauf pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen
ohne Pfand oder den illegalen Vertrieb unregistrierter Elektrogeräte
über seine Marktplätze zu.
Resch fordert die zuständigen Überwachungsbehörden - im Fall der
zwei großen deutschen Amazon-Lager das Regierungspräsidium Kassel und
die Stadt Leipzig - dazu auf, den Hinweisen des ZDF-Magazins Frontal
21 und der WirtschaftsWoche umgehend nachzugehen und gegen
rechtswidrige Entsorgungspraktiken von Amazon konsequent vorzugehen.
"Gebrauchsfähige und neuwertige Handys, Schuhe oder Matratzen
grundlos über die Müllpresse zu entsorgen ist schlichtweg
gesetzeswidrig. Einmal mehr missachten die Behörden ihre
Verpflichtung, den korrekten Vollzug von Umweltgesetzen zu
überwachen. Die Zeche zahlen wie so oft Umwelt oder Verbraucher", so
Resch.
"Dass es für Unternehmen attraktiver ist, neue Produkte oder
Produkte mit kleinen Mängeln zu zerstören, anstatt diese zu spenden
oder als Gebrauchtware zu verkaufen, zeigt, dass etwas gewaltig
schiefläuft. Die ökologisch sinnvolle Wiederverwendung von Geräten
wird durch den Gesetzgeber nicht gefördert, sondern systematisch
gebremst", kritisiert der stellvertretende DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer. Nach amtlichen Statistiken werden
von etwa 723.000 Tonnen korrekt erfassten Elektroaltgeräten lediglich
etwa 15.000 Tonnen für eine Wiederverwendung vorbereitet.
Aus Sicht der DUH bedarf es auch einer ökologischen Reform des
deutschen Mehrwertsteuer-Systems, das absurde finanzielle Anreize für
die Zerstörung neuer Waren gibt. "Es kann nicht sein, dass Wegwerfen
günstiger ist als Weitergeben. Der Verbrauch an Ressourcen muss
teurer und umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen günstiger
werden. So sollte für gebrauchte Waren oder Reparaturen der
Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent reduziert und für gespendete
Produkte komplett gestrichen werden", fordert Resch.
Damit möglichst viele der bei Herstellern, Händlern oder
Wertstoffhöfen als Abfall erfassten Waren erneut genutzt werden,
sollte die Bundesregierung Unternehmen und Kommunen dazu
verpflichten, insbesondere zurückgenommene Elektrogeräte und Möbel zu
einem Anteil von mindestens 15 Prozent für eine Wiederverwendung
vorzubereiten. Das mit dem Elektrogerätegesetz vom 20. Oktober 2015
beschlossene Separierungsverbot sollte gelockert werden, sodass
Altgeräte zum Zweck der Wiederverwendung auf den Wertstoffhöfen
separiert werden dürfen.
Links:
DUH-Webseiten zu Wiederverwendung und Reparatur:
https://www.duh.de/themen/recycling/abfallvermeidung/
DUH-Positionspapier für eine echte Kreislaufwirtschaft:
https://www.duh.de/projekte/eu-kreislaufwirtschaftspaket/
DUH-Positionspapier zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Philipp Sommer, stellv. Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867 462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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Datum: 13.06.2018 - 13:50 Uhr
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