Bundeszahnärztekammer fordert Sonderabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks / Empfehlungen anlässlich der Tagung der Verbraucherschutzminister
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Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern fordert die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Einführung einer Sonderabgabe auf
stark gezuckerte Softdrinks. Zudem empfiehlt die BZÄK eine deutliche
Reduktion des Zuckeranteils in Nahrungsmitteln für Kinder sowie
Werbebeschränkungen in diesem Bereich.
"Ein hoher Zuckerkonsum schadet der Gesundheit. In Deutschland
werden pro Kopf jährlich etwa 35 Kilogramm Zucker verzehrt. Das ist
doppelt so viel wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
empfohlen. Neben den bekannten allgemeinmedizinischen Risiken einer
stark zuckerhaltigen Ernährung fördert diese insbesondere Karies.
Besonders die steigenden Fallzahlen der frühkindlichen Karies machen
uns große Sorgen. Andere Länder haben uns vorgemacht, dass man mit
einer "Zuckersteuer" zur Gesundheit der Bürger beitragen kann.
Deshalb setzt sich die BZÄK dafür ein, dass die Politik auch bei uns
in diesem Bereich dringend tätig wird", so Dr. Peter Engel, Präsident
der Bundeszahnärztekammer.
Hintergrund
Seit April 2018 gilt in Großbritannien eine Steuer auf
zuckerhaltige Getränke. Dort hatte allein die Ankündigung einer
Zuckersteuer ausgereicht, um die Lebensmittelindustrie zur deutlichen
Reduktion des Zuckeranteils in Softdrinks zu bewegen. Softdrinks in
Großbritannien enthalten heute teilweise nur noch halb so viel Zucker
wie in Deutschland.
Neben Großbritannien haben auch Frankreich, Mexiko, Südafrika,
Belgien, Irland und Ungarn eine Zuckersteuer eingeführt.
Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
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Datum: 15.06.2018 - 11:23 Uhr
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