Schiffsfonds: Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen.

Schiffsfonds: Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen.

ID: 1621778

Oft fordern die Insolvenzverwalter von Schiffsfonds die Rückzahlung von Ausschüttungen in erheblicher Höhe.




(firmenpresse) - So sollen zum Beispiel die Fondsanleger des MPC-Fonds MS „SANTA-R Schiffe“ mbh & Co. KG 53 Prozent der Zeichnungssumme zurückzahlen, weil angeblich die Haftung wieder aufgelebt sei, heißt es in einem Schreiben des Insolvenzverwalters vom 3. Januar 2018.

Der Expertenrat der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an alle Betroffenen: Zahlen Sie vorerst nicht!

Die Anwälte sehen nach intensiver Prüfung des Aufforderungsschreibens des Insolvenzverwalters Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick erhebliche Ansatzpunkte, die gegen die Durchsetzbarkeit der Forderung und für eine Verweigerung der Zahlung sprechen.

Zwar sind Anleger grundsätzlich verpflichtet, in bestimmten Fällen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen, wenn es sich dabei nicht um Gewinnausschüttungen handelte. Allerdings müssen dafür eine ganze Reihe weiterer Voraussetzungen vorliegen und vom Insolvenzverwalter auch dargelegt werden, damit der Anspruch tatsächlich durchsetzbar ist.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Insolvenzverwalter in seinem Schreiben bislang nicht einmal ansatzweise dargelegt.

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ Kontakt mit uns auf. Die hier berichtenden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Sie prüfen für die BSZ e.V. Fördermitglieder im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung bei Schiffsfonds

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.



•Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.

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drucken  als PDF   Die Gefahr vor Augen, dass die Kapitalanlage in Schiffsfonds in einer Katastrophe endet, würden viele Anleger ihre Beteiligungen eher heute als morgen
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 18.06.2018 - 09:46 Uhr
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