GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern
ID: 1622188
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

(firmenpresse) - Die Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern ist immer wieder ein brisantes Thema und sollte nicht unterschätzt werden. Unter Umständen können den Unternehmen hohe Nachzahlungen drohen.
Nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte wird die Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern in den Unternehmen häufig unterschätzt. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Auch sie sind nicht automatisch als selbstständig anzusehen. Vielmehr hat das Bundessozialgericht hohe Anforderungen an die Selbstständigkeit eines Geschäftsführers gestellt", erklärt GRP Rainer Rechtsanwälte.
Mit Urteilen vom 14. März 2018 erklärte das Bundessozialgericht, dass Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als Beschäftigte der Gesellschaft anzusehen sind und daher auch der Sozialversicherungspflicht unterliegen (Az.: B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R). Das BSG führte aus, dass Gesellschafter-Geschäftsführer nur dann nicht als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, wenn sie die Rechtsmacht besitzen, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke des Unternehmens zu bestimmen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Geschäftsführer als Mehrheitsgesellschafter mehr als 50 Prozent der Anteile am Stammkapital hält. Hält der Geschäftsführer exakt 50 Prozent der Anteile oder weniger, könne nach Rechtsprechung des BSG eine abhängige Beschäftigung nur ausgeschlossen werden, wenn er durch ausdrückliche Regelungen im Gesellschaftsvertrag über eine umfassende Sperrminorität verfügt und Weisungen der Gesellschafterversammlung verhindern kann.
Für die Frage der Sozialversicherungspflicht sei es auch nicht entscheidend, dass ein Geschäftsführer im Außenverhältnis mit weitreichenden Befugnissen und Freiheiten ausgestattet ist. Entscheidend seien vielmehr seine rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung.
Geschäftsführer, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Klare Anzeichen für eine abhängige Beschäftigung liegen z.B. vor, wenn der Geschäftsführer den Weisungen des Arbeitgebers bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort oder auch Art der Tätigkeit unterliegt. Das ist in der Regel bei Fremdgeschäftsführern der Fall. Ebenso können aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Daher ist eine genaue Prüfung des Status des Geschäftsführers notwendig, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 19.06.2018 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1622188
Anzahl Zeichen: 2953
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 399 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge
Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels
OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte
Inforadio vom rbb: Europa-Staatsminister Roth glaubt nicht an schnelle Asyllösung ...
Der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, hat Hoffnungen auf eine schnelle europäische Lösung in der Flüchtlingsfrage gedämpft. Die Asyl- und Migrationspolitik sei ein "mühseliger Prozess", sagte der SPD-Politiker am Dienstag im Inforadio vom rbb: "
Agenda 2011-2012: Migration und Flüchtlinge - Streit ohne Ende ...
Lehrte, 19.06.2018. Im Asylstreit fordern Seehofer und Dobrindt von der Kanzlerin Merkel einen nationalen Alleingang in der Flüchtlingspolitik. Merkel will abwarten und darauf hinarbeiten, dass es zu einer europäischen Lösung kommt. Seit 2 Jahren ist eine gemeinsame Flüchtlingspolitik daran gesc
Agenda News: Migration und Flüchtlinge - Streit ohne Ende ...
Lehrte, 19.06.2018. Im Asylstreit fordern Seehofer und Dobrindt von der Kanzlerin Merkel einen nationalen Alleingang in der Flüchtlingspolitik. Merkel will abwarten und darauf hinarbeiten, dass es zu einer europäischen Lösung kommt. Seit 2 Jahren ist eine gemeinsame Flüchtlingspolitik daran gesc
Rheinische Post: Dieselskandal: Ex-Grünen-Chef Özdemir wirft Autoindustrie Verschleppung vor ...
Der Chef des Bundestags-Verkehrsausschusses, Cem Özdemir, hat der Autoindustrie und der Bundesregierung im andauernden Dieselskandal schwere Vorwürfe gemacht. "Von einem Neustart kann nach fast drei Jahren Abgasskandal keine Rede sein", sagte Özdemir der Düsseldorfer "Rheinisc




