Hautkrebs: Bei Arbeiten im Freien auf guten UV-Schutz achten /
TÜV Rheinland: Vorsicht vor Weißem Hautkrebs / Seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt / Risikobeurteilung durch Arbeitsmediziner
ID: 1624646
Berufsgruppen, die vorwiegend im Freien tätig sind, ein erhöhtes
Risiko mit: Weißer Hautkrebs, ausgelöst durch ultraviolette
Sonneneinstrahlung auf die Haut, ist laut aktuellen Zahlen der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine der am häufigsten
angezeigten Berufskrankheiten in der Baubranche. "Egal ob auf der
Baustelle, im Straßen-, Garten- oder Landschaftsbau - überall dort,
wo Arbeitnehmer während der heißen Monate ihre Tätigkeit fortwährend
im Freien verrichten, sind entsprechende Schutzmaßnahmen
erforderlich", so Dr. Wiete Schramm, Expertin im Bereich
Arbeitsmedizinischer Dienst bei TÜV Rheinland.
Technischer Sonnenschutz
Seit 2015 ist der Weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt.
Damit es erst gar nicht zur Erkrankung kommt, steht die Prävention
des Arbeitgebers, aber auch des Arbeitnehmers im Vordergrund. Hier
kann der Unternehmer beratende Unterstützung beim Betriebsarzt
suchen. Auf der Grundlage einer qualifizierten Gefährdungsbeurteilung
sind technische Maßnahmen, wie beispielsweise Sonnensegel, sinnvoll.
Ratsam ist zudem, die Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass Arbeiten
in der prallen Sonne möglichst vermieden werden können.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Zusätzlich rät die Expertin zu persönlichen Schutzmaßnahmen. Helme
mit Nackenschutz sind bei sommerlichem Wetter eine weitere sinnvolle
Vorbeugung. Besonders gefährdet sind Körperstellen, die dauerhaft dem
direkten Sonnenlicht ausgesetzt sind, wie Gesicht, Kopfhaut, Nacken
und Ohren. Aber auch Unterarme und Handrücken zählen zu den
üblicherweise gefährdeten Arealen. Dort sollten die Beschäftigten vor
Aufnahme der Arbeit ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor von
mindestens 30 ausreichend dick auftragen und dies nach zwei Stunden
wiederholen.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.06.2018 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1624646
Anzahl Zeichen: 2476
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 203 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hautkrebs: Bei Arbeiten im Freien auf guten UV-Schutz achten /
TÜV Rheinland: Vorsicht vor Weißem Hautkrebs / Seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt / Risikobeurteilung durch Arbeitsmediziner"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Rheinland AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).