Rettungsgasse bilden: Standstreifen befahren oder nicht?

Rettungsgasse bilden: Standstreifen befahren oder nicht?

ID: 1624697

R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer




(firmenpresse) - Wiesbaden, 26. Juni 2018. Nach einem Unfall zählt jede Minute: Eine Rettungsgasse hilft Notfallfahrzeugen, schnell die Unfallstelle zu erreichen. Doch wie wird die Rettungsgasse genau gebildet? Mehr als die Hälfte der deutschen Autofahrer nehmen an, man müsste dafür ganz rechts auf die Standspur ausweichen, wie eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. Doch das ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. "Die Rettungsgasse wird zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet - egal ob die Straße zwei, drei oder sogar vier Spuren hat", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Der Standstreifen muss freigehalten werden. Nur im Notfall oder zum Beispiel nach Aufforderung durch die Polizei darf er befahren werden."



Wenn es aus Platzgründen keine andere Möglichkeit gibt, dürfen Autofahrer für die Rettungsgasse ausnahmsweise auch auf den Standstreifen ausweichen. Wer jedoch den Standstreifen nutzt, um schneller voran zu kommen, muss mit 100 Euro Strafe und 1 Punkt rechnen. Die Befragung der R+V24 zeigt, dass viele Autofahrer nicht genau wissen, wie sie im Notfall eine Rettungsgasse bilden müssen. Dabei fällt auf, dass die Unsicherheit mit dem Alter der Autofahrer wächst. So glauben 73 Prozent der befragten Autofahrer über 60, dass sie bis auf den Standstreifen ausweichen müssen. Bei den unter 40-jährigen sind es nur rund 48 Prozent.



Frühzeitig reagieren

Unsicherheit herrscht auch oft bei der Frage, ab wann Autofahrer für die Rettungsgasse an die Seite fahren müssen. "Richtig ist, die Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr frühzeitig zu bilden, nicht erst, wenn man das Blaulicht hinter sich im Rückspiegel sieht", so Anka Jost. Wer gar keinen Platz für eine Rettungsgasse macht, dem droht ein Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkten in Flensburg. Besteht außerdem eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann das bis zu 320 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot bestraft werden.





Einen Video-Podcast zur Straßenumfrage von R+V24 mit den Antworten der Passanten finden Sie hier: https://bit.ly/2yzWI18Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.



PresseKontakt / Agentur:

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Gabriele Winter
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Datum: 26.06.2018 - 11:30 Uhr
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