Rettungsgasse bilden: Standstreifen befahren oder nicht? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

Rettungsgasse bilden: Standstreifen befahren oder nicht? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

ID: 1624703
(ots) - Nach einem Unfall zählt jede Minute: Eine
Rettungsgasse hilft Notfallfahrzeugen, schnell die Unfallstelle zu
erreichen. Doch wie wird die Rettungsgasse genau gebildet? Mehr als
die Hälfte der deutschen Autofahrer nehmen an, man müsste dafür ganz
rechts auf die Standspur ausweichen, wie eine aktuelle Studie des
Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. Doch das ist nur in
Ausnahmefällen erlaubt. "Die Rettungsgasse wird zwischen dem
äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden
Fahrstreifen gebildet - egal ob die Straße zwei, drei oder sogar vier
Spuren hat", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung. "Der Standstreifen muss freigehalten
werden. Nur im Notfall oder zum Beispiel nach Aufforderung durch die
Polizei darf er befahren werden."

Wenn es aus Platzgründen keine andere Möglichkeit gibt, dürfen
Autofahrer für die Rettungsgasse ausnahmsweise auch auf den
Standstreifen ausweichen. Wer jedoch den Standstreifen nutzt, um
schneller voran zu kommen, muss mit 100 Euro Strafe und 1 Punkt
rechnen. Die Befragung der R+V24 zeigt, dass viele Autofahrer nicht
genau wissen, wie sie im Notfall eine Rettungsgasse bilden müssen.
Dabei fällt auf, dass die Unsicherheit mit dem Alter der Autofahrer
wächst. So glauben 73 Prozent der befragten Autofahrer über 60, dass
sie bis auf den Standstreifen ausweichen müssen. Bei den unter
40-jährigen sind es nur rund 48 Prozent.

Frühzeitig reagieren

Unsicherheit herrscht auch oft bei der Frage, ab wann Autofahrer
für die Rettungsgasse an die Seite fahren müssen. "Richtig ist, die
Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr frühzeitig zu bilden,
nicht erst, wenn man das Blaulicht hinter sich im Rückspiegel sieht",
so Anka Jost. Wer gar keinen Platz für eine Rettungsgasse macht, dem
droht ein Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkten in Flensburg. Besteht


außerdem eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann das
bis zu 320 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot bestraft werden.

Einen Video-Podcast zur Straßenumfrage von R+V24 mit den Antworten
der Passanten finden Sie hier: https://bit.ly/2yzWI18

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung

Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu
führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften.



Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
E-Mail: presse@rv24.de
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Datum: 26.06.2018 - 11:00 Uhr
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