Altersvorsorge bei knapper Kasse
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Altersvorsorge bei knapper Kasse
Komplizierter wird es bei der selbst finanzierten Zusatzvorsorge. Um monatliche oder jährliche Zahlungsverpflichtungen zu beseitigen, denken viele zuerst an Kündigung. Die Folgen können jedoch erheblich sein: Wer beispielsweise seinen Riester-Vertrag kündigt, bekommt meist nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurück, weil Verwaltungskosten und Provisionen abgezogen werden. Obendrein müssen sogar Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden.
Doch es gibt Alternativen: So kann ein Vertrag auch beitragsfrei gestellt werden. Dabei spart man die regelmäßigen Einzahlungen, und trotzdem verzinst sich das bisher angesammelte Kapital samt Zulagen weiter. Selbst ein Neueinstieg kann sich rechnen, denn mit einem Mindestbeitrag von fünf Euro monatlich kann man Grund- und Kinderzulagen bekommen. Eine vierköpfige Familie kann so jährlich bis zu 908 Euro staatliche Förderung auf dem Altersvorsorgekonto verbuchen, so die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Informationen dazu gibt es im neuen Topthema "Arbeitslos vorsorgen" auf ihre-vorsorge.de, dem Vorsorgeportal der Deutschen Rentenversicherung. Darin erfahren Interessierte auch, was beim Jobverlust mit der Betriebsrente passiert, wie man mit privaten Versicherungen umgeht, und wie sich Ersparnisse mit Hartz IV vertragen. Individuellen Rat gibt es in jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Nächstgelegene findet man auf ihre-vorsorge.de unter "Beratungsstellen".
Pressesprecher:
Wolf-Dieter Burde
Telefon 0511 8292634 oder 0170 3323510
Fax 0511 8292635
wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
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Datum: 15.02.2010 - 12:47 Uhr
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