Energetische Sanierung nicht auf Kosten der Mieter: Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund fo

Energetische Sanierung nicht auf Kosten der Mieter: Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund fordern Senkung der Modernisierungsumlage von elf auf vier Prozent

ID: 1626083
(ots) - Klimaschutz ist kein Preistreiber im Wohnungsneubau
- Sachliche Diskussion nötig - Energetische Modernisierungen im
Wohnungsbestand müssen bezahlbar bleiben - Deutsche Umwelthilfe (DUH)
und Deutscher Mieterbund (DMB) kritisieren den Gesetzentwurf zur
Änderung des Mietrechts als völlig unzureichend - DUH und DMB fordern
Justizministerin Katarina Barley zu sozialverträglichem Klimaschutz
in Gebäuden auf - Protestmail-Aktion startet am 29.6.2018
http://l.duh.de/von11auf4

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB)
kritisieren die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zum Klimaschutz
im Gebäudebereich und zum Mietrecht scharf. So sollen die
Energieeffizienzanforderungen an den Neubau nicht weiter angehoben
werden, um Kostensteigerungen und damit höhere Immobilien- und
Mietpreise zu vermeiden. Dies ist aus Sicht von DUH und DMB jedoch
der falsche Ansatz.

Nicht die Energieeffizienzanforderungen an den Neubau sind die
Kostentreiber für Immobilienpreise und Mieten. Extrem gestiegene
Grundstückspreise sind in erster Linie für die gestiegenen Baukosten
verantwortlich. Dazu kommen Bodenspekulation und Engpässe in der
Bauwirtschaft. Es fehlen eine Million Wohnungen. Die weiter steigende
Wohnungsnachfrage beziehungsweise ein unzureichendes Wohnungsangebot
und zu wenig Wohnungsneubau treiben die Immobilien- und Mietpreise
auf den Wohnungsmärkten in die Höhe.

"Die Bundesregierung kann es sich nicht leisten, die energetischen
Standards im Wohnungsneubau einzufrieren, wenn sie die selbst
gesteckten und international vereinbarten Klimaschutzziele erreichen
will. Energieeffizienz und Klimaschutz dürfen nicht länger zum
Sündenbock und Kostentreiber gemacht werden. Die aktuellen
Wohnungsprobleme und Preissteigerungen haben nichts mit energetischen
Standards im Neubau zu tun", betont Barbara Metz, Stellvertretende


Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Auch die energetische Sanierung der Bestandsgebäude in Deutschland
ist unverzichtbar, um die Heizkosten auf Dauer so gering wie möglich
zu halten und die Klimaziele zu erreichen. Aber, um flächendeckend
mehr und sozial gerechtere energetische Sanierungen zu ermöglichen,
muss die Politik die Rahmenbedingungen im Mietwohnungsbereich
verbessern.

Eine der zentralen Stellschrauben ist die Modernisierungsumlage,
welche Anreize für den Vermieter setzen soll, energetisch zu
sanieren, jedoch eine der Ursachen für Mietpreissteigerungen ist. Der
von Bundesjustizministerin Katarina Barley Anfang Juni 2018
vorgelegte Gesetzesentwurf und die vorgeschlagenen Änderungen gehen
der DUH und dem DMB nicht weit genug.

Dazu Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: "Die Spielräume, um
die Miete nach einer Modernisierung zu erhöhen, müssen noch weiter
eingeschränkt werden als derzeit vorgesehen. Die Reduzierung der
Umlage von elf auf acht Prozent und die Kappungsgrenze von drei Euro
pro Quadratmeter reichen nicht aus, um deutliche Mieterhöhungen zu
verhindern. Notwendig ist eine Absenkung der Umlage auf vier Prozent
und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter."

Ziel muss es sein, dass energetisch sanierter Wohnraum für die
dort wohnenden Mieter bezahlbar bleibt und auch für
einkommensschwache Haushalte zugänglich ist.

Eine Neuausrichtung der Förderung ist hier entscheidend, um
weiterhin ausreichend Anreize zur energetischen Sanierung zu bieten.
Ein Ansatzpunkt ist die Vereinfachung der Antragsstellung für die
öffentliche Förderung. DUH und DMB fordern, dass bei gleichzeitiger
Senkung der Modernisierungsumlage und Einführung einer
Kappungsgrenze, die Förderung direkt dem Vermieter zugutekommt und
nicht wie bisher von den Modernisierungskosten abgezogen werden muss.

Ein weiterer Knackpunkt ist die Berechnung der
Modernisierungskosten. Für den Mieter muss nachvollziehbar sein, wie
sich die Modernisierungsumlage berechnet. Wenn beispielsweise eine 30
Jahre alte Heizungsanlage ausgetauscht wird, darf dies nicht den
Modernisierungskosten zugerechnet werden. Denn hier handelt es sich
um Instandhaltungskosten, da eine gesetzliche Austauschpflicht
vorliegt. "Die Kosten sind ungleich verteilt, die größte Last hat der
Mieter. Die Bundesregierung muss für eine gerechte Kostenverteilung
sorgen. Nur dadurch wird Akzeptanz für Modernisierungsmaßnahmen
erreicht", fordert Metz.

Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben DUH und DMB
eine Petition für einen sozialverträglichen Klimaschutz in Gebäuden
initiiert: http://l.duh.de/von11auf4.

Links:
- Zur Petition Schluss mit der Zweiklassengesellschaft:
Modernisierungsumlage auf 4 Prozent senken! http://l.duh.de/von11auf4

- 6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im
Gebäude von DUH und DMB: http://l.duh.de/p180629

- Energetische Gebäudesanierung: Fragen und Antworten zur
Wirtschaftlichkeit: http://l.duh.de/p180629



Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Geschäftsführerin DUH
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de

Ulrich Ropertz, Geschäftsführer DMB
030 223 23 35, Ulrich.ropertz@mieterbund.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 29.06.2018 - 09:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Bau & Immobilien



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