Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg
ID: 1627730
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In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:
Vorrang haben pädagogische und didaktische Angebote sowie Projekte an Gedenkstätten, die junge Menschen ansprechen;
Vorrang haben zudem Maßnahmen, die Aussagen von Zeitzeugen und deren Familienangehörigen erfassen und sichern sowie Vorhaben der Forschung und Dokumentation an einzelnen Gedenkstätten;
Vorrang haben darüber hinaus Projekte der Vernetzung von Gedenkstätten untereinander sowie von Gedenkstätten mit anderen zivilgesellschaftlichen Bereichen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.
Die Gedenkstättenförderung sieht auch die Förderung von Gedenkstättenverbünden in Baden-Württemberg vor. Über die Förderung von Verbünden entscheidet der Förderbeirat.
Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de
Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Gedenkstättenarbeit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31 und 0711/164099-56, Fax -55,
erika.riegg@lpb.bwl.de
christina.schneider@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
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Datum: 04.07.2018 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bildung & Beruf
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