Was gehört in die Gehaltsabrechnung?

Was gehört in die Gehaltsabrechnung?

ID: 1628843

ARAG Experten zum richtigen Umgang mit dem Lohnzettel




(firmenpresse) - Lohnzettel, Gehaltsabrechnung - egal, wie das Ding genannt wird: Wichtig ist, was hinten rauskommt; in diesem Fall, dass der Kontoeingang stimmt. Aber was gehört eigentlich auf den Lohnzettel? Welche Informationen muss er zwingend enthalten? ARAG Experten geben Auskunft.



Angaben richtig und vollständig

Aus der Lohnabrechnung können Sie als Arbeitnehmer ersehen, wie viel Brutto- und Nettogehalt sie bekommen. Sie enthält alle relevanten Informationen über Sie, die Ihr Arbeitgeber braucht, um das Arbeitsentgelt - Lohn oder Gehalt - richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist es ja auch, der Ihre Sozialversicherungsabgaben berechnet und die Höhe Ihrer Steuern. Daher ist es wichtig, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Laut ARAG Experten sollten Sie das ab und zu überprüfen, sonst wird Ihnen eventuell mehr abgezogen als unbedingt nötig. Die Lohnabrechnung enthält sowohl den Namen und die Anschrift Ihres Arbeitgebers als auch die Ihren. Ihr Geburtsdatum, Ihre Steueridentifikationsnummer und Ihre Sozialversicherungsnummer sind weiter vermerkt. Der Lohnabrechnung ist zu entnehmen, für welchen Abrechnungszeitraum sie gilt. Ihre Lohnsteuerklasse und eventuelle Kinderfreibeträge sind ebenso angegeben, wie Steuerfreibeträge, Kirchensteuerabzüge, der Beitragsgruppenschlüssel und die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.



Brutto und Sozialversicherungsbrutto

In der Lohnabrechnung finden Sie Ihr Gesamtbruttoentgelt. Es setzt sich zusammen aus dem Gehalt, aus eventuellen geldwerten Vorteilen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen, aus Sachbezügen, vermögenswirksamen Leistungen und gegebenenfalls der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Summe abzüglich der betrieblichen Altersvorsorge ist das Sozialversicherungsbrutto. Das bedeutet, dass von dieser Summe die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Der Arbeitgeber rechnet aus, wie hoch der Arbeitnehmeranteil ist, und führt diesen jeweils einzeln in der Lohnabrechnung auf. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte, abgesehen von der Unfallversicherung: Diese trägt allein der Arbeitgeber. Die Beiträge im Einzelnen:





Gesetzliche Krankenversicherung:

-Beitragssatz : 14,60 %

-Beitragssatz Arbeitgeberanteil : 7,30 %

-Beitragssatz Arbeitnehmeranteil : 7,30 %

-Zusatzbeitragssatz (trägt nur der Arbeitnehmer) : kassenindividuell



Soziale Pflegeversicherung:

-Beitragssatz : 2,55 % (AG und AN jeweils 1,275%)

-Beitragssatz für kinderlose Arbeitnehmer: 2,80 %



Gesetzliche Rentenversicherung

-Beitragssatz : 18,60 % (AG und AN jeweils 9,30 %)

-Höchstbeitrag monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) : 1.209,00 EUR (West) bzw. 1.078,80 EUR (Ost)



Arbeitslosenversicherung:

-Beitragssatz: 3,0 % (AG und AN jeweils 1,5 %)



Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland bei acht oder neun Prozent, und der Solidaritätszuschlag macht maximal 5,5 Prozent der Lohnsteuer aus.



Steuerbrutto

Von der Summe des Sozialversicherungsbruttos werden die Steuerfreibeträge abgezogen. Das Ergebnis ist das Steuerbrutto, also die Summe, aus der Ihre Steuern berechnet werden. Dies tut der Arbeitgeber unter Berücksichtigung Ihrer Steuerklasse. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von der Steuerklasse und von der Höhe Ihres Lohns. Grundsätzlich zahlen Besserverdiener eine höhere Lohnsteuer. So wird die Steuerbelastung für Menschen mit einem geringen Einkommen gesenkt.



Netto

Sind dann auch die Steuern abgezogen, bleibt das Nettoentgelt über. Von diesem werden nun noch eventuelle Sachbezüge oder vermögenswirksame Leistungen abgezogen, wenn Sie so etwas bekommen. Auch persönliche Abzüge werden an dieser Stelle angesetzt, zu denen etwa Lohnpfändungen oder Raten zur Abzahlung eines Arbeitgeberkredits gehören. Haben Sie ein Anrecht auf Aufwandsentschädigungen, die sozialversicherungs- und steuerfrei sind, werden sie aufgeschlagen. Die Endsumme auf der Lohnabrechnung ist die Auszahlungssumme, die Sie von Ihrem Arbeitgeber überwiesen bekommen.



Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  Heilbronner Stimme: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble: Politik muss zur Mäßigung und zur Vernunft zurückfinden Ausflug in die frühe Fotografie mit Plattenkamera und Dunkelkammerzelt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.07.2018 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1628843
Anzahl Zeichen: 4782

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 814 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Was gehört in die Gehaltsabrechnung?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Karfreitag: Diese Regeln gelten für Ruhe und Verkehr ...

Karfreitag gehört zu den besonders geschützten Feiertagen in Deutschland. Für viele Menschen ist er Anlass für Ruhe, Besinnung und Zeit im privaten Umfeld. Gleichzeitig stellen sich rund um den Feiertag immer wieder praktische Fragen: Welche Arbe ...

Karfreitag: Diese Regeln gelten für Ruhe und Verkehr ...

Was am Karfreitag nicht erlaubt ist Karfreitag zählt zu den sogenannten „stillen Feiertagen“ und unterliegt in allen Bundesländern besonderen Schutzbestimmungen. Unter anderem können an diesem Tag öffentliche Tanzveranstaltungen, Sportereign ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z