Wohnwagen-Anhänger braucht eigene Versicherung
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Reisewelle - darunter zahlreiche Wohnwagen-Anhänger. Doch wenn ein
Unfall passiert, bleibt der Besitzer mitunter auf dem Schaden sitzen,
warnt das R+V-Infocenter. Denn der Wohnwagen gilt als eigenes
Fahrzeug - und ist nicht mit dem Zugfahrzeug versichert.
Hohes Unfallrisiko
Fehlende Routine, Spurrillen oder Bodenwellen: Die Fahrt mit dem
Wohnwagen-Anhänger ist riskant. Trägt das Gefährt bei einem Unfall
Schäden davon, kann das für den Halter teuer werden. "Wie beim Auto
deckt auch bei einem Wohnwagen nur die Vollkaskoversicherung
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab", sagt Karl Walter,
Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Allerdings
braucht der Anhänger eine eigene Vollkaskoversicherung. "Der Schutz
des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger."
Während die Kaskoversicherung jedoch freiwillig ist, benötigen
Wohnwagen-Anhänger - wie alle anderen Fahrzeuge auch - für die
Zulassung zum Straßenverkehr immer eine Haftpflichtversicherung.
"Diese ist gesetzlich vorgeschrieben", so R+V-Experte Walter.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de
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Datum: 12.07.2018 - 11:45 Uhr
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