Renault bleibt Nummer eins bei Elektrofahrzeugen
ID: 1630718
Elektrofahrzeugen und hat im ersten Halbjahr 2018 so viele E-Autos
verkauft wie noch nie in einem ersten Halbjahr. Von Januar bis Juni
2018 stiegen die Renault Zulassungen auf dem deutschen Markt um 14,7
Prozent auf 3.214 rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (Januar bis
Juni 2017: 2.802 Einheiten).
Der Renault Marktanteil liegt per Ende Juni bei 16,2 Prozent. Das
mit Abstand meistgekaufte Elektromodell in Deutschland bleibt der
Renault ZOE mit 2.691 Einheiten per Ende Juni 2018 (erstes Halbjahr
2017: 2.430 Fahrzeuge; +10,7 Prozent). Mit 1.749 Förderanträgen
verzeichnet der ZOE im ersten Halbjahr 2018 zudem die meisten
Förderanträge für den staatlichen Umweltbonus.
Der Elektrotransporter Kangoo Z.E. wurde in den ersten sechs
Monaten 313-mal zugelassen (erstes Halbjahr 2017: 209 Einheiten;
+49,8 Prozent). Der Cityflitzer Twizy verkaufte sich im gleichen
Zeitraum 206-mal (erstes Halbjahr 2018: 163 Einheiten, +26,4
Prozent).
Der neue Elektrotransporter Master Z.E. setzt die
E-Fahrzeug-Offensive von Renault weiter fort und wird derzeit von
ersten Großkunden genutzt. Der große Transporter bietet je nach
Aufbau bis zu 200 Kilometer Reichweite (gemäß NEFZ) und bis zu 1.400
Kilogramm Zuladung.
Pressekontakt:
Caroline Engelhardt, Unternehmenskommunikation
Tel. 02232/73-9270
E-Mail: caroline.engelhardt@renault.de
www.renault-presse.de
Original-Content von: Renault Deutschland AG, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.07.2018 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1630718
Anzahl Zeichen: 1719
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Brühl
Kategorie:
Handel
Diese Pressemitteilung wurde bisher 550 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Renault bleibt Nummer eins bei Elektrofahrzeugen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Renault Deutschland AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).