BGH: Internet-Konten sind vererbbar
ARAG Experten zum Nachlass im Internet und in sozialen Medien

(firmenpresse) - Ein 15-jähriges Mädchen stirbt und die Eltern dürfen nicht auf sein Facebook-Konto zugreifen. Das hatte das Kammergericht Berlin im vergangenen Jahr entschieden. Die Entscheidung sorgte für Verwirrung. Nun haben die höchsten deutschen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil korrigiert - mit weitreichenden Konsequenzen (Az.: Az. III ZR 183/17). ARAG Experten sagen Ihnen, wie Sie Ihr digitales Erbe am besten ordnen.
Das BGH-Urteil
Private Daten im Internet wie ein Facebook-Konto fallen nach dem Tod des Nutzers grundsätzlich an seine Erben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden. Bei Briefen und Tagebüchern sei das ganz üblich, betonte der Vorsitzende Richter. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Mit dem Urteil bekommen die Eltern eines toten Mädchens nach langem Rechtsstreit Zugang zum Facebook-Konto ihrer Tochter. Facebook hält die Inhalte seit fünfeinhalb Jahren unter Verschluss. Jetzt muss der US-Konzern den Eltern als Erben Einblick gewähren. Das Mädchen war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Ob es ein Unglück war oder ein Suizid, ist bis heute nicht geklärt. Die Eltern erhoffen sich von den privaten Chat-Nachrichten auf der Seite Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen. Bedeutung hat das Urteil aber nicht nur für Facebook, sondern auch für ganz reguläre E-Mail-Konten. Damit soll laut ARAG Experten gesichert werden, dass Erben an die E-Mail-Konten des Verstorbenen herankommen können.
So regeln Sie Ihren eigenen digitalen Nachlass
Wenn Sie ein Testament machen, sollten Sie nicht nur Verfügungen über Geld, Wertgegenstände und Immobilien treffen, sondern am besten auch Ihren digitalen Nachlass ordnen. Dann erleben die Erben keine Überraschungen - beispielsweise mit Verträgen für Online-Dienste, die weiterlaufen und bezahlt werden müssen. Dabei wäre ein erster vernünftiger Schritt, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu benennen, die sich - analog zum Nachlassverwalter auf Facebook - kümmern sollen. Überlegen Sie, was mit Ihrem E-Mail-Postfach, dem Facebook-Profil oder Ihrer digitalen Fotosammlung passieren soll. Alles löschen? Welche Verträge sollen weiterbestehen, welche gekündigt werden? Dafür müssen diese erst einmal gefunden werden. Daher befähigen Sie am besten die Ihnen vertrauten Menschen, in Ihrem Sinne zu handeln. Indem Sie besprechen, was zu tun ist und indem Sie ihnen Passwörter zugänglich machen. Oder zumindest mitteilen, wo Sie diese hinterlegt haben.
Passwörter sinnvoll hinterlegen
Passwörter in einem Safe oder Bankschließfach deponiert, lassen sich übrigens einfacher ändern, als wenn Sie bei einem Notar lagern. Denkbar wäre auch ein verschlüsselter USB-Stick oder ein Passwort-Manager, mit dem Sie Ihre Codewörter verwalten können. Vielleicht ist Ihnen wohler, einen Rechtsanwalt oder Notar insgesamt mit der Verwaltung Ihrer Daten zu bevollmächtigen, da diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Diese Tätigkeit ist allerdings gebührenpflichtig.
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de
Datum: 13.07.2018 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1630723
Anzahl Zeichen: 3457
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 470 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Internet-Konten sind vererbbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar
ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T
Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Urlaubsanspruch in Elternzeit ...
Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Auch während der Elternzeit können Eltern weitere Urlaubsansprüche erwerben. Der Arbeitgeber kann den Urlaub jedoch kürzen. Das ist laut ARAG Experten aber nicht in jedem Fall möglich. Elternzei
Tierrechtler machen auf Tierqual bei Tiertransporten durch Hitze und Staus in der Sommerferienzeit aufmerksam ...
Anlässlich der am Montag beginnenden Sommerferien im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen macht das Deutsche Tierschutzbüro erneut auf das Tierleid bei Tiertransporten, besonders während der Sommermonate, aufmerksam. Die Sommerferienzeit ist nicht nur mit extremen Temperaturen au
Umweg Jakarta - authentischer Bericht über die nervenaufreibende Organisation einer Familienzusammenführung ...
Für die meisten Mütter ist nichts schlimmer, als ungewollt von ihrem Kind getrennt zu werden. Aus diesem Grund setzte Biggi Mestmäcker, die Autorin des authentischen Berichts "Umweg Jakarta", alles daran, um eine Frau und ihren 10-jährigen Sohn von Damaskus in Syrien über Jakarta in I
Upstream: Konzert italienischer Musikstudenten im Christophsbad ...
Upstream nennt sich das Ensemble junger Musiker, die ihre Begeisterung für die Musik an die Akademien "Cesare Pollini" in Padua und ?Benedetto Marcello? in Venedig führte. Am Donnerstag, dem 16. August 2018, lädt das Klinikum Christophsbad um 19 Uhr in den Herrensaal zu einem Konzert m




