NOZ: Sozialverband VdK fordert Pflegegeldähnlich dem Elterngeld
ID: 1630888
Elterngeld
Präsidentin Bentele: Pflegende Angehörige stärker unterstützen
Osnabrück. Der Sozialverband VdK Deutschland fordert dringend mehr
Unterstützung und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Samstag), Pflege müsse endlich denselben Stellenwert bekommen wie
Kindererziehung: "Eine Lohnersatzleistung wie das Elterngeld brauchen
wir auch in der Pflege." Beim Elterngeld erhalten Mütter und Väter
vorübergehend Lohnersatzleistungen von bis zu 1800 Euro im Monat.
Bentele beklagte, Pflege finde meist noch im Verborgenen statt und
genieße nicht die Anerkennung, die die immens fordernde und wichtige
Tätigkeit verdiene. Das spiegele sich auch im Gehalt der Pflegekräfte
wider. Ohne die pflegenden Angehörigen würde die Pflege in
Deutschland jedoch zusammenbrechen, sagte Bentele. Die
Angehörigenpflege sei für den Steuer- und Beitragszahler
kostengünstig. "Den Preis dafür zahlen oft die pflegenden
Angehörigen, sie sind hoch belastet, geben ihren Beruf auf,
verzichten auf Einkommen und müssen mit niedrigen Renten auskommen.
Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung und
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige", forderte die
VdK-Präsidentin.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.07.2018 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1630888
Anzahl Zeichen: 1695
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 391 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NOZ: Sozialverband VdK fordert Pflegegeldähnlich dem Elterngeld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).