... Schweigen ist Gold!
ID: 1631107
ARAG Expertenüber berufliche Geheimnisträger
Die ärztliche Schweigepflicht
Ärzte wie auch deren Mitarbeiter gehören zu den klassischen Berufsgeheimnisträgern. Sämtliche Informationen, wie z. B. Röntgenaufnahmen, Befunde oder andere schriftliche Mitteilungen, die im Rahmen der Untersuchung fließen, sind geheim. Aber auch Dinge, die der Arzt eher nebenbei von seinem Patienten erfährt, dürfen nicht weitererzählt werden. Sogar gegenüber Polizei, Staatsanwälten oder anderen Ermittlungspersonen sind Ärzte in der Regel zum Schweigen verpflichtet.
Ausnahmen von der Schweigepflicht:
Krankheiten
Es gibt eine ganze Reihe von Fällen, in denen der Gesetzgeber Berufsgeheimnisträger von der Schweigepflicht entbindet. So ist ein Arzt verpflichtet, bestimmte Infektionserkrankungen schon bei Verdacht zu melden. Masern, Hepatitis A bis E oder Windpocken beispielsweise muss er dem Gesundheitsamt namentlich, also mit den Personalien des Patienten, nennen. Kann er direkt oder indirekt z.B. AIDS oder Malaria nachweisen, muss er den Befund anonym an das Gesundheitsamt übermitteln, das heißt ohne persönliche Daten des Patienten zu nennen. Auch Berufsunfälle und -krankheiten muss ein Arzt melden. Und zwar an die Unfall- und Krankenversicherung. In letzter Konsequenz kann der Patient zwar einfordern, dass die Diagnose geheim gehalten wird, aber dadurch riskiert er seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. In einem konkreten Fall durfte eine Berufsunfähigkeitsversicherung sogar von einem Patienten verlangen, den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Es lag der Verdacht vor, dass bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht wurden. Dabei flog eine Erkrankung auf, die der Patient nicht angegeben hatte. Am Ende musste der Versicherer keine Rente zahlen, obwohl jahrelang Beiträge gezahlt wurden (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 289/14).
Rechtfertigender Notstand
Liegt ein so genannter rechtfertigender Notstand vor, muss der Arzt sein Schweigen zumindest der Polizei gegenüber brechen. Der gilt, wenn schwerwiegende Schädigungen oder der Tod zu befürchten sind. Erfährt ein Arzt beispielsweise von seinem Patienten, dass dieser unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt und er kann ihn nicht davon abbringen, muss er die Behörden informieren. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass nicht jedes sozial schädliche Verhalten das Brechen der Schweigepflicht rechtfertigt. Der Arzt muss also gründlich abwägen, bevor er handelt, und im Zweifel einen Anwalt um Rat fragen. Gegenüber Dritten gilt die Schweigepflicht in diesem Fall weiterhin.
Schwere Straftaten
Handeln müssen Berufsgeheimnisträger, wenn sie von geplanten schweren Straftaten wie beispielsweise Mord, Raub, Erpressung oder Anschlägen erfahren. Dann sind sie sogar verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Grenzfälle
Auch bei der Einhaltung der Schweigepflicht gibt es Grenzfälle, in denen der Arzt selbst entscheiden muss, ob er seine Schweigepflicht bricht. Stellt sich bei einer Untersuchung beispielsweise heraus, dass sich sein Patient mit einer sexuell übertragbaren Krankheit angesteckt hat, kann er seinen Patienten zwar ermahnen, dem Partner davon zu erzählen. Aber er kann es auch selbst übernehmen, den Partner seines Patienten über die Krankheit zu informieren. Stellt er bei einem anderen Patienten beispielsweise fest, dass dieser aufgrund einer Epilepsieerkrankung nicht mehr als Busfahrer arbeiten kann, muss er abwägen: Kann er seinen Patienten überzeugen, sich fahruntauglich zu melden? Oder informiert er zunächst die Familie des Patienten, damit sie ihn überzeugt, das Busfahren einzustellen? Oder hat er den Eindruck, dass gutes Zureden nicht hilft und er den Arbeitgeber informieren muss? Als Patient hat man stets das Recht, seinen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien. Das muss nach Auskunft der ARAG Experten nicht einmal schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich geschehen.
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 16.07.2018 - 09:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1631107
Anzahl Zeichen: 4850
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Diese Pressemitteilung wurde bisher 579 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"... Schweigen ist Gold!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wenn der Richter küsst statt urteilt Flirts am Arbeitsplatz können durchaus charmant sein, solange beide freiwillig mitspielen. Doch spätestens bei ungewollten Küssen endet jede Romanze abrupt im Bereich des Strafrechts. Und wer sollte dies besser wissen als ein Jurist? In einem konkreten Fall
Sommerurlaub ohne Stress: Diese Rechte haben Reisende ...
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che
Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Steuerrechtliche Folgen einer „zu günstigen“ Miete bei Möblierung ...
Bundesfinanzhof, Urteil vom 6.2.2018 - IX R 14/17 Nicht unübliche ist die Vermietung von Wohnungen oder Häusern an Verwandte oder Bekannte zum Freundschaftspreis. Dabei handelt es sich für beide Seiten um eine vermeintliche win-win-Situation. Der Mieter erhält eine kostengünstige Wohnung, de
BGH: Internet-Konten sind vererbbar ...
Ein 15-jähriges Mädchen stirbt und die Eltern dürfen nicht auf sein Facebook-Konto zugreifen. Das hatte das Kammergericht Berlin im vergangenen Jahr entschieden. Die Entscheidung sorgte für Verwirrung. Nun haben die höchsten deutschen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil
Trickbetrüger haben Hochkonjunktur – Vorsicht auf Reisen im In- und Ausland ...
12.07.2018. Die Reisesaison ist voll im Gange. Für Reisende bedeutet das nicht zuletzt eine erhöhte Achtsamkeit vor Trickbetrügern. Nicht nur „einfache“ Taschendiebe ergreifen im Gedränge um Sehenswürdigkeiten die Chance, Bargeld, Kreditkarten oder auch Kameras zu erbeuten, sondern auch Tri
GarantieHebelPlan 08 – Landgericht verurteilt Anlageberater. ...
München, 12,07.2018 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.06.2018 einen Anlageberater verurteilt, der Anlegerin die komplette Anlagesumme zzgl. Agio zu ersetzen und die Anlegerin von




