Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente!

Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente!

ID: 1632735
(LifePR) - Bald beginnen die Sommerferien in Bayern, viele Schulabsolventen starten danach ins Berufsleben. Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden, empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.

Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt ? und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.

Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.

 



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Hirefox - der einfache, schnelle Stellenmarkt der Zukunft Erfolgreich durch mehr individuelle Persönlichkeit
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.07.2018 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1632735
Anzahl Zeichen: 1071

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Landshut



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 338 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Zahlung von freiwilligen Beiträgen noch für 2018 möglich ...

Freiwillige Beiträge für das Jahr 2018 müssen spätestens bis zum 1. April 2019 eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können in Deutschland ...

Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2019 ...

Zum Jahresbeginn 2019 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen, über die die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern informieren. Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau Bis 2025 werden ...

Haushaltüber 14 Milliarden Euro beschlossen ...

?Wie in den Jahren zuvor, werden wir auch für 2019 mit einem starken Wachstum der Beitragseinnahmen rechnen können. Der bundesweite Trend gestiegener Löhne und Beschäftigungsverhältnisse, ist auch in den Regionen erkennbar?, so Günter Zellner ...

Alle Meldungen von Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z