Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente!
ID: 1632735
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt ? und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.07.2018 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1632735
Anzahl Zeichen: 1071
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Landshut
Kategorie:
Bildung & Beruf
Diese Pressemitteilung wurde bisher 338 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).