Private Krankenversicherung erstattet Kosten für einen refraktiven Linsenaustausch nach Aufforderun

Private Krankenversicherung erstattet Kosten für einen refraktiven Linsenaustausch nach Aufforderung des Patienten durch Kanzlei CLLB Rechtsanwälte

ID: 1633809
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(firmenpresse) - München, den 24.07.2018 - Private Krankenversicherung übernimmt nach Anwaltsschreiben die Kosten eines refraktiven Linsenaustauschs (Implantation von Multifokallinsen).

Die Kanzlei CLLB vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern, die sich zur Verbesserung ihrer Sehkraft einer Augenoperation im Form eines Lasik Eingriffs oder einem Austausch von Linsen (z.B. refraktiver Linsentausch) unterzogen haben. Die privaten Krankenversicherungen weigern sich dennoch, trotz eindeutiger Rechtslage, die Kosten für einen solchen Eingriff zu erstattet.

Der Versicherungsnehmer sollte sich mit der Zurückweisung seiner Versicherung, die Kosten zu übernehmen, nicht zufriedengeben. Bei einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung sollte die Rechtslage durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden. Denn in den meisten Fällen erfolgt die Ablehnung der Kostenerstattung zu Unrecht.

Wie auch im vorliegenden Fall. Die Anfrage des Versicherungsnehmers wurde von seitens seiner privaten Krankenversicherung zunächst mit einer Standardbegründung zurückgewiesen. Nach Aufforderung durch die beauftragte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Sitz in München und Berlin hat sich die private Krankenversicherung damit einverstanden erklärt, die Kosten für den refraktiven Linsenaustausch mit der Implantation von Multifokallinsen fast vollständig zu übernehmen.

Dieser Erfolg sollte Versicherungsnehmern Mut machen, bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche gegenüber den privaten Krankenversicherungen, hartnäckig zu bleiben.

Die Kanzlei CLLB rät daher den betroffenen Versicherungsnehmern, die Ablehnung der Kostenübernahme ihrer Versicherung nicht zu akzeptieren und einen fachkundigen Anwalt zu kontaktieren.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Rechtsanwältin Vera Reis, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 24.07.2018 - 18:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: István Cocron
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München


Telefon: 089/ 552 999 50

Kategorie:

Recht und Verbraucher


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