Zur Kasse bitte?

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Zur Kasse bitte?



(pressrelations) -
In Hinblick auf die Ankündigung einiger Krankenkassen, Zusatzbeiträge von 8 Euro monatlich oder sogar mehr zu verlangen, ermuntert Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler die gesetzlich Krankenversicherten zum Kassenwechsel. Ist dies auch chronisch Kranken so einfach möglich? Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband erläutert :
Die Gesetzlichen Krankenkassen, die für die Allgemeinheit geöffnet sind, dürfen niemanden wegen einer Krankheit ablehnen. Einige Betriebs- und Innungskrankenkassen sind allerdings nur für Beschäftigte in bestimmten Betrieben oder Branchen zugänglich. Auch die Bundesknappschaft, die Seekrankenkasse und die Landwirtschaftliche Krankenkasse stehen nicht allen Interessenten offen. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Ersatzkassen sowie geöffnete Betriebs- und Innungskrankenkassen hingegen müssen alle Interessenten aufnehmen.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn eine Krankenkasse die Mitgliedschaft doch verweigert?
Es gibt die Möglichkeit, sich beim Bundesversicherungsamt zu beschweren. Das Bundesversicherungsamt ist unter der Adresse Reichpietschufer 74-76, 10785 Berlin, Tel.: 030/26999-0 zu erreichen.
Kann durch einen Wechsel der Versicherungsschutz eingeschränkt werden?
Nein. Die neue Krankenkasse muss vom ersten Tag an die Leistungen erbringen, die gesetzlich vorgesehen sind. Die Kassen haben allerdings unterschiedliche Angebote bei Hausarztverträgen, Bonusprogrammen u.ä. Einige Krankenkassen haben auch besondere Verträge für die Versorgung chronisch Kranker abgeschlossen. Hier sollte man vor dem Wechsel vergleichen.


Redaktion: Susanne Walia (bv.walia@rheuma-liga.de), Sabine Neumann (bv.neumann@rheuma-liga.de)
Herausgeber: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V., Maximilianstr. 14, 53111 Bonn, Tel.: 0228-766060

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Datum: 17.02.2010 - 17:20 Uhr
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