Erhöhte Brandgefahr: Entstehende Brände können mit Feuerlöschern bekämpft werden
ID: 1634824
Deutschland eine erhöhte Brandgefahr. Hierbei handelt es sich nicht
nur um Waldbrände, sondern auch um Feuer in der häuslichen Umgebung,
die durch Funkenflug oder Leichtsinn entstehen können. Vor diesem
Hintergrund weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
(bvbf) darauf hin, dass sich Brände in ihrer Entstehungsphase fast
immer mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpfen lassen.
Einfache Handhabung
Die Handhabung eines Feuerlöschers ist denkbar einfach und in
wenigen Minuten für jedermann umzusetzen. Im Brandfall kann daher
jeder "erste Hilfe" leisten, größere Sachschäden vermeiden und sogar
Menschenleben retten. Wie in jeder Notsituation gilt auch bei einem
Brand: Ruhe bewahren, denn hektisches Handeln verhindert überlegtes
Reagieren.
Mit der Bedienungsanleitung vertraut machen
Auf jedem Feuerlöscher ist die Bedienungsanleitung in einfachen
Worten und Bildern erklärt:
- Löschdüse gezielt auf den Brand richten.
- Sicherung entfernen, den Schlagknopf oder Betätigungsgriff
drücken und mit dem Löschstrahl das Feuer bekämpfen.
- Darauf achten, dass genügend Abstand zu den Flammen besteht.
- Währenddessen, idealerweise von einer anderen Person, über die
Notrufnummer 112 die Feuerwehr verständigen
So ist bereits Hilfe unterwegs, falls das Feuer doch nicht unter
Kontrolle zu bringen ist. Außerdem kann die Feuerwehr die mögliche
Ursache des Brandes klären und ein Wiederaufflammen des Brandherdes
verhindern.
Feuerlöscher nach dem Einsatz unbedingt neu auffüllen lassen
Nach jedem Einsatz muss der Feuerlöscher unbedingt neu aufgefüllt
werden - auch dann, wenn er nur teilweise entleert wurde. Die Kosten
dafür übernimmt in der Regel die Feuer- oder die Hausratversicherung.
Und die Wiederauffüllung übernehmen qualifizierte
Brandschutz-Fachbetriebe, die man zum Beispiel im Internet unter
www.bvbf-brandschutz.de findet. Diese bieten auch eine kompetente
Beratung bei Neuanschaffungen von Rauchwarnmeldern und Feuerlöschern
an. Außerdem führen sie die regelmäßige sachkundige Prüfung der
Geräte durch, die mindestens alle zwei Jahre erfolgen sollte. Denn
nur so ist gewährleistet, dass ein Feuerlöscher im Falle eines Falles
auch wirklich voll funktionstüchtig ist.
Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Brunnenstraße 156
10115 Berlin
Telefon: 030 - 936 228 61-0
Telefax: 030 - 936 228 61-29
Mail: info@bvbf-brandschutz.de
Internet: www.bvbf.de
Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
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Datum: 27.07.2018 - 10:49 Uhr
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