Ausweitung der Midijob-Grenze: Ziel der Armutsbekämpfung wird deutlich verfehlt
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innerhalb eines Midijobs einen reduzierten Rentenbeitrag zu zahlen.
Allerdings folgen daraus auch geringere Rentenleistungen. Dies
entspricht dem Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung,
wonach sich die Höhe der ausgezahlten Rente an der Höhe der
eingezahlten Beiträge orientiert. Diesen Zusammenhang will Heil
aufgeben. Den im Midijob-Bereich reduzierten Beiträgen sollen
Leistungen in einer Höhe entgegenstehen, als hätte der Beitragszahler
den vollen Satz gezahlt. Gleichzeitig soll die Midijob-Zone auf 1300
Euro im Monat angehoben werden.
Hubertus Heils geplanter Eingriff in das Rentensystem durch eine
Ausweitung der Midijob-Zone verfehlt das Ziel der Armutsbekämpfung.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von Prof. Dr. Christian Hagist
vom Lehrstuhl für Generationenübergreifende Wirtschaftspolitik an der
WHU Otto Beisheim School of Management für die Initiative Neue
Soziale Marktwirtschaft (INSM). Das WHU-Paper zeigt den Zusammenhang
zwischen Renten und Grundsicherung und nimmt dabei den
Midijob-Einkommensbereich unter die Lupe.
Heil hat seinen Eingriff in das Rentensystem mit der Bekämpfung
von Altersarmut begründet. Für Hagist ist dies eine weitere
Ungerechtigkeit mit verfehlter Wirkung: "Es kommt zu einer
signifikanten Subventionierung einzelner Gruppen, ohne dass dabei
geprüft wird, ob diese Individuen Vollzeit oder Teilzeit arbeiten
oder ob noch gegebenenfalls weitere (Haushalts-)Einkünfte oder
Vermögen zur Verfügung stehen. Es profitiert also sowohl der
anvisierte prekär Beschäftigte als auch der Teilzeit arbeitende Gatte
einer Oberärztin."
Das dies keine Einzelfälle sind, legen folgende Zahlen nahe: Laut
Hagist bezieht nur eine Minderheit jener Menschen, die in diesem
Einkommensbereich gearbeitet haben, im Alter Leistungen der
Grundsicherung. "Betrachtet man eine Rentnerin, die 45 Jahre lang
zwischen 451 und 1300 Euro verdient, also den neuen Unter- und
Obergrenzen für Midijobs, führt dies zu einer monatlichen Rente
zwischen 200 und 570 Euro. Bezogen auf die aktuelle Rentnergeneration
zeigen aber die Zahlen, dass nur ein geringer Anteil tatsächlich auf
Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist." So erhalten etwa unter
den 65- bis 70-Jährigen nur 15 Prozent der Männer und 3 Prozent der
Frauen mit einer Rente zwischen 200 bis 570 Euro Leistungen der
Grundsicherung. Und: Je älter die Menschen, desto geringer der
Anteil. "Es kann somit kein kausaler Rückschluss von Einkünften im
Midijobbereich auf Altersarmut geschlossen werden", so Hagist.
"Die Pläne von Hubertus Heil verteuern die Rente, ohne die
Altersarmut zielsicher zu reduzieren", meint Hubertus Pellengahr,
Geschäftsführer der INSM. "Das Prinzip Gießkanne ist nicht geeignet,
die Herausforderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu
lösen."
Die vollständige Studie finden Sie unter www.insm.de.
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Datum: 01.08.2018 - 12:23 Uhr
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