Schüleraustausch USA und weltweit nach der elften Klasse – was ist sinnvoll und möglich?
Schüleraustausch USA und weltweit nach der elften Klasse – was ist sinnvoll und möglich?

(firmenpresse) - Bei einem Schüleraustauch lebt man in einem Land mit anderer Sprache und Kultur. Der Jugendliche lernt das Land und viele Menschen kennen, findet Freunde fürs Leben und lernt die Sprache. Weltweit stehen dafür ca. 50 Länder zur Auswahl.
Ist das Auslandsjahr nach der 11. Klasse machbar? Schülerinnen und Schüler aller Schulen in Deutschland haben grundsätzlich die Möglichkeit, während der Schulzeit für ein Jahr ins Ausland zu gehen und danach hier ihre sog. Schullaufbahn fortzusetzen. Die Bedingungen sind allerdings je nach Bundesland und Schulform sehr unterschiedlich.
Vor allem geht es darum, dass die Schulen normalerweise erwarten, dass die letzten beiden Schuljahre vor dem Abitur ohne Unterbrechung in Deutschland absolviert werden. Daher ist ein Auslandsaufenthalt nach der 11. Klasse normalerweise nur an einer G9-Schule (13 Schuljahre) möglich.
Was ist noch wichtig für das Auslandsjahr nach der 11. Klasse? Das Auslandsjahr ist mit erheblichen Kosten verbunden für Reise, Organisation, Betreuung vor Ort, Visa, Versicherungen, das Taschengeld und vieles mehr. Der Austauschschüler lebt ja ein Jahr im Ausland. Die Kosten für ein Auslandsjahr in den USA liegen im sog. Classic Programm bei ca.10.000 Euro, für andere Länder und Programme kann es deutlich darunter liegen, aber auch darüber.
Alternativen zum Auslandsjahr nach der 11. Klasse. Während der Schulzeit kann man für einen kürzeren Zeitraum ins Ausland gehen. Es gibt viele gute Kurzzeit-Programme, die einen High School-Aufenthalt ab einem Monat ermöglichen. Wenn man das zeitlich so legt, dass hier Schulferien sind, verpasst man kaum Unterricht. Das ist vor allem beim Schüleraustausch nach Australien und Neuseeland einfach, weil das Schuljahr dort anders liegt als bei uns und außerdem in kurze Teile (Terms) untergliedert ist.
Man kann im Anschluss an die Schulzeit für ein Gap Year ins Ausland gehen. Das ist eine andere Erfahrung als der Schüleraustausch. Hierfür gibt es viele Möglichkeiten: Au Pair, Freiwilligenarbeit, Praktikum, Sprachreise, Work and Travel.
Erfahrungsberichte zum Schüleraustausch und Gap Year. Ungeschminkte Erfahrungsberichte gibt es online auf dem Schüleraustausch-Portal (schueleraustausch-portal.de/blog) und persönlich auf den AUF IN DIE WELT-Messen der gemeinnützigen Stiftung Völkerverständigung.
Die Auswahl der Austausch-Organisationen: Da die Austausch-Organisation wichtig ist, sollte man das systematisch angehen. 1) Klärung der Rahmenbedingungen für die Beurlaubung mit der Schule 2) Recherche der Angebote. Dabei muss man darauf achten, dass man nur solche Anbieter in den Blick nimmt, die sowohl seriös als auch leistungsfähig sind. Im Internet gibt es eine gute Übersicht in der Anbietersuche auf dem SchülerAustausch-Portal (schueleraustausch-portal.de/organisationen). 3) Das persönliche Gespräch mit den Austausch-Organisationen. Dafür gibt es die bundesweiten AUF IN DIE WELT-Messen der gemeinnützigen Stiftung Völkerverständigung, die nur qualifizierte Anbieter zulässt. Orte und Termine: aufindiewelt.de/messen. Der Eintritt ist frei.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Deutsche Stiftung Völkerverständigung ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in der Nähe von Hamburg. Die Stiftung ist ordentliches Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Auf dem Gebiet des Schüler- und Studentenaustausches und der internationalen Bildung engagiert sich die Stiftung aktuell mit den Austausch-Stipendien, Universitätsstipendien für die USA, den bundesweiten „Auf in die Welt“-Messen, dem SchülerAustausch-Preis, Fachtagungen und Publikationen. Mit den Informations- und Vergleichsportalen www.internationale-hochschulen.de, www.schueleraustausch-portal.de, www.sprachreise-suche.de gibt die Stiftung unabhängige Informationen im Internet.
Datum: 02.08.2018 - 07:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Michael Eckstein
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Freigabedatum: 02.08.2018
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