Flip-Flops und die StVO

Flip-Flops und die StVO

ID: 1637950
(LifePR) - Die anhaltende Hitzewelle bewegt auch viele Autofahrer dazu, sich möglichst sparsam zu bekleiden. Die gute Nachricht: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops oder barfuß ? Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk. Verbote in diese Richtung gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Doch damit ist die Schuhfrage noch nicht abschließend beantwortet, ergänzen ARAG Experten. Geschieht ein Verkehrsunfall oder wird ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann durchaus ein Bußgeld fällig werden. So urteilte das Oberlandesgericht in Bamberg beispielsweise, dass ein Autofahrer, der nur mit Socken fährt, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt. Folgen hat dies für ihn laut Gericht aber nur, wenn es zum Unfall kommt. Die Richter führten weiterhin an, dass ein lichtes, loses Schuhwerk das Treten der Pedale erschweren und damit ein rechtzeitiges Bremsen verhindern kann. Außerdem können sie vom Fuß fallen und so die Pedale blockieren. Außerdem argumentieren Versicherungen unter Umständen mit grober Fahrlässigkeit des Fahrers, wenn er kein festes Schuhwerk getragen hat. Die Vollkaskoversicherung kann dann die Regulierung des Schadens teilweise oder gänzlich verweigern (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  SKODA Velorace Dresden: Tschechische Marke ist zum sechsten Mal Hauptsponsor und Namensgeber (FOTO) Ambitioniertes Upgrade für den Schweden
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.08.2018 - 09:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1637950
Anzahl Zeichen: 1311

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 484 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Flip-Flops und die StVO"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vaterschaftsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter ...

Am 14. Mai ist Vatertag. Die Rechtslage rund um die Vaterschaftsanfechtung hat sich in diesem Jahr verändert. Neue gesetzliche Regelungen erleichtern es leiblichen Vätern, ihre biologische Vaterschaft rechtlich überprüfen zu lassen. Die ARAG Expe ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z