Abrechnungsspirale anhalten - Rightcoding befördern / Ein Statement der casusQuo GmbH zum aktuellen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs
ID: 1638007
Bundesrechnungshof aufgedeckte Praxis individueller Vereinbarungen
zwischen einigen gesetzlichen Krankenkassen auf der einen und
Krankenhäusern auf der anderen Seite. Inhalt dieser Vereinbarungen
sind pauschale Rechnungskürzungen und im Gegenzug ein Verzicht auf
die DRG-Abrechnungsprüfung. Dieses Vorgehen hält der
Bundesrechnungshof für unzulässig, da ihm eine gesetzliche Grundlage
fehlt.
Der Standpunkt von casusQuo in dieser Sache ist eindeutig: Mit der
Prüfung von Krankenhausabrechnungen kommen die Krankenkassen ihrer
gesetzlichen Pflicht nach, die Versichertenbeiträge nach dem
Wirtschaftlichkeitsgebot zu verwalten. Dadurch wird sichergestellt,
dass ausschließlich notwendige und tatsächlich erbrachte Leistungen
vergütet werden. Durch Vereinbarungen wie die oben beschriebene, die
nur möglich sind, weil einige Krankenkassen ihre Marktmacht
ausnutzen, wird dieser Grundsatz unterlaufen. Zusätzlich entstehen
Anreize für Falschabrechnungen: Ähnlich wie im Schlussverkauf, wo die
eingeräumten hohen Rabatte zuvor auf die Preise aufgeschlagen werden,
muss auch hier davon ausgegangen werden, dass pauschalen Kürzungen
mit a priori überhöhten Abrechnungen begegnet wird. "So entwickelt
sich eine Spirale aus Falschabrechnung und Kürzung - mit nicht
absehbarem Ende", befürchtet Udo Halwe, Geschäftsführer der casusQuo
GmbH.
Krankenkassen, die casusQuo mit der Abrechnungsprüfung beauftragt
haben, können sicher sein, dass ihre Rechnungen umfassend und korrekt
geprüft werden. Der Erfolg gibt casusQuo übrigens Recht, was auch die
Ergebnisse diverser Benchmarks bestätigen: Die
Krankenhausabrechnungsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie
der effiziente Einsatz von Prüfregeln, Fachkompetenz und
Branchenwissen führen seit nunmehr 15 Jahren zu hohen
Retaxierungsquoten und fördern nachhaltiges Rightcoding.
Pressekontakt:
Kontakt casusQuo GmbH
Elke Lütkemeier (Marketing)
Email: elke.luetkemeier@casusquo.de
Telefon: 0511-93644-241
www.casusQuo.de
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Datum: 08.08.2018 - 10:48 Uhr
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