OLG München beabsichtigt, Berufung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH zurückzuweisen.
München, 08.08.2018 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, gibt es zumindest juristisch gute Nachrichten für die mittlerweile sehr verunsicherten Anleger der Grünewerte Wertzins 2 GmbH.
CLLB Rechtsanwälte(firmenpresse) - Wie die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits im Januar und April 2018 meldete, hat das Landgericht München I die Grünewerte Wertzins 2 GmbH jeweils zur Rückzahlung der Anlagebeträge nebst Zinsen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Kläger verurteilt hat.
Zur Erinnerung: Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger hatten jeweils eine als „Wertzins Plus 1 Tranche 2016“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte Wertzins 2 GmbH erworben. Zwischen den Parteien war zunächst eine Rückzahlung von 110 % des valutierten Anlagebetrages zum 31.12.2016 vereinbart.
Die Grünewerte Wertzins 2 GmbH berief sich nach dem Fälligkeitszeitpunkt jedoch auf eine sogenannte „qualifizierte Nachrangklausel“.
Die von den Anlegern daraufhin beauftragte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat ihre Klagen darauf gestützt, dass die „qualifizierte Nachrangklausel“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grünewerte Wertzins 2 GmbH nicht wirksam in die Verträge mit einbezogen worden sind.
Nachdem das Landgericht München I zwischenzeitlich mit den Urteilen aus Januar und April 2018 diese Auffassung bestätigt hat, legte die Grünewerte Wertzins 2 GmbH Berufung zum Oberlandesgericht München ein.
Das Oberlandesgericht München gab in diesen Verfahren jedoch jetzt zu erkennen, dass es beabsichtige, die Berufungen zurückzuweisen.
„Auch wenn die Hinweise des OLG München noch keine abschließende Entscheidung darstellen, bestätigen die Ausführungen des OLG München jedoch unsere Rechtsauffassung“ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie die Grünewerte Wertzins 2 GmbH auf diese Hinweise reagieren wird.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhält zunehmend Anfragen von Anlegern der Grünewerte Wertzins 2 GmbH aber auch der Grüne Werte Energie GmbH, die Darlehensverträge mit einer formularmäßig geregelten Nachrangigkeit abgeschlossen haben. Die Kanzlei hat in den vergangenen Wochen diverse Klagen beim Landgericht München I eingereicht. Die bisher von den zuständigen Gerichten geäußerte Rechtsauffassung verdeutlicht, dass die Anleger nicht rechtlos gestellt sind.
Anleger, die sich von einer formularmäßig vereinbarten Nachrangklausel benachteiligt oder überrascht fühlen sollten unbedingt juristischen Rat von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einholen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 08.08.2018 - 17:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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