Bundesinnenministerium und KfW: Wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und Aufstockung der M

Bundesinnenministerium und KfW: Wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und Aufstockung der Mittel für den Einbruchschutz

ID: 1638420
(ots) -

- Ab sofort wieder Zuschüsse für Barrierereduzierung - 75
Millionen EUR
- Mittel für Einbruchschutz auf 65 Millionen EUR erhöht
- Produktverbesserungen stärken Nachfrage nach Zuschüssen für
Einbruchschutz

Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse
für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zudem
erhöht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die
verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz für dieses Jahr auf 65
Millionen EUR. Bislang standen 50 Millionen EUR für die
Einbruchschutzförderung bereit. Das BMI und die KfW reagieren damit
auf die anhaltend hohe Nachfrage für den Einbruchschutz.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Die Wohnungspolitik bleibt
eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Bei allen Maßnahmen, vor
allem im Wohnungsbestand, müssen wir insbesondere die Auswirkungen
des demografischen Wandels in Deutschland beachten. Dies gilt ebenso
für das hohe Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung. Ich
begrüße sehr, dass wir die Förderung des altersgerechten Umbaus
fortsetzen und die Mittel für Einbruchschutz deutlich erhöhen
können."

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Die
hohe Nachfrage nach der KfW-Zuschussförderung für die
Barrierereduzierung und den Einbruchschutz zeigt die große Relevanz
der Programme. Ich freue mich, dass durch die Bereitstellung der
Mittel für den Barriereabbau bzw. die Aufstockung der Fördermittel
für den Einbruchschutz noch mehr Menschen in Deutschland in eine
komfortablere Wohnqualität sowie in die Sicherheit ihrer Wohnungen
und Häuser investieren können."

Das BMI und die KfW hatten im März des Vorjahres im Rahmen von
Produktverbesserungen für die Förderung des Einbruchschutzes den


Mindestinvestitionsbetrag abgesenkt und im September 2017 eine
gestaffelte Zuschussförderung eingeführt. Im Vorjahr wurden gestärkt
durch die Produktverbesserungen rund 80.000 Wohneinheiten mit einem
Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert.

Zudem können ab jetzt wieder Anträge für barrierereduzierende
Maßnahmen gestellt werden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür
75 Millionen EUR für 2018 zur Verfügung.

Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche
Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand
reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitiert jeder:
Die Zuschüsse ermöglichen z.B. älteren Menschen einen möglichst
langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommen in ihrer
Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.
Zusätzlich ermöglichen die Zuschüsse den Schutz vor Wohnungseinbruch.
Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind
dabei frei kombinierbar.

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn
der Vorhaben einfach im KfW-Zuschussportal online stellen und
erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der
Internetseite: www.kfw.de/info-zuschussportal oder über das
KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002
erhältlich.



Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Sybille Bauernfeind
Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: Sybille.Bauernfeind@kfw.de, Internet: www.kfw.de

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Datum: 09.08.2018 - 11:18 Uhr
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