Nebenberufliche Gründung - was zu beachten ist
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(firmenpresse) - Arbeitnehmer, die sich mit ihrer eigenen Geschäftsidee ein zweites Standbein aufbauen möchten und dies neben ihrem Hauptberuf realisieren wollen, können sich nebenberuflich selbstständig machen.
Dabei sind bestimmte Regeln und Vorgaben zu beachten.
Arbeitgeber informieren
Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, muss bestimmte Stellen darüber in Kenntnis setzen.
Sozialversicherungspflicht
Auch die Krankenkasse muss über die nebenberufliche Gründung informiert werden, weil die Einnahmen aus der Selbstständigkeit in die Beitragsberechnung eingehen können, wenn die nebenberufliche Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft wird weil sie in Bezug auf Einkommen oder Arbeitszeit überwiegt. In die gesetzliche Rentenversicherung müssen Gründer nicht einzahlen, dies ist aber häufig empfehlenswert.
Anmeldung
Die Gründung im Nebenerwerb muss angemeldet werden. Es wird zwischen dem Status Freiberufler und Gewerbetreibender unterschieden. Während Freiberufler von der Gewerbeanmeldung befreit sind, besteht für Gewerbetreibende die Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt, welches weitere Stellen wie das Finanzamt über die Nebenerwerbsgründung informiert. Als Freiberufler ist jedoch zu beachten, dass eine Anmeldung beim Finanzamt in der Regel vorgenommen werden muss.
Auch eine nebenberufliche Anmeldung im Rahmen einer Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG ist eine häufig gewählte Variante.
Steuern
Existenzgründer im Nebenerwerb müssen ihre Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Häufig wird zu erst die Kleinunternehmerregelung gewählt, sofern die Umsätze 17.500 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Freiberufler müssen eine Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und die Einkommenssteuererklärung. Auch eine Umsatzsteuererklärung muss bei einem Jahresgewinn von über 17.500 Euro eingereicht werden.
Förderung
Auch bei einer Existenzgründung im Nebengewerbe fallen Kosten an. Diese Gründer müssen auch an die Finanzierung denken. Förderkredite wie beispielsweise das "KfW Gründerkredit Startgeld " bieten die Möglichkeit, anfallende Investitionen und Betriebsmittel vorzufinanzieren. Die Selbstständigkeit sollte dann erkennbar in absehbarer Zeit zu einer Vollexistenz führen.
Die hierzu benötigte Beratung kann gefördert werden, in der Regel werden bis zu 50 % bezuschusst.
Förderschädlich ist eine nebenberufliche Gründung in der Regel nicht. Dies gilt sowohl für später avisierte öffentliche Förderprogramme wie auch für die Beantragung des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 10.08.2018 - 09:25 Uhr
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