Der Schulweg muss vor allem sicher sein - Haftungsprivileg für Kinder - Autofahrer müssen aufpassen: Fuß vom Gas (FOTO)
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(ots) -
Die Sommerferien sind in den vielen Bundesländern vorbei.
Zigtausende von Kindern und Jugendlichen machen sich wieder auf den
Schulweg und der birgt Risiken. Das belegen auch die Zahlen des
Statistischen Bundesamtes: Besonders häufig verunglücken Kinder am
frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie ab Mittag, wenn die Schule
aus ist. Der Weg zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern
der sicherste sein. Ein kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn dafür
Ampeln oder Schülerlotsen das Überqueren der Straße sicherer machen.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät Eltern von ABC-Schützen,
die Route zusammen mit ihren Kindern zu planen und mehrfach
abzulaufen. Eltern sollten beim Üben Wert darauf legen, dass ein Kind
am Bordstein stehen bleibt, Blickkontakt zum Fahrer eines Fahrzeugs
sucht und die eigene Absicht deutlich macht, bevor es die Straße
wirklich überquert.
Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Deshalb
sollte man mit seinem Nachwuchs zu Zeiten unterwegs sein, zu denen er
üblicherweise zur Schule geht.
Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des
motorisierten Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt
besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und
Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei
einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten
Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden
sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt,
haften sie unabhängig von der Schuldfrage.
Wegen der Haftungsprivilegierung von unter Zehnjährigen müssen
Autofahrer also stets damit rechnen, dass Kinder sich im
Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt
vorsichtig fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit
bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten
Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.
Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und
seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab.
Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die
Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können.
Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der
konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses
Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte. Lautet
die Antwort: ja, müssen aber auch Kinder für sämtliche
Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind selbst
Geld verdient, muss es zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht
verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in
solchen Fällen eine private Haftpflichtversicherung.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. 09561/96-22604
Mail: karin.benning@huk-coburg.de
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Datum: 13.08.2018 - 11:30 Uhr
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