Neue "Report Mainz"-Recherchen zum Heckler& Koch-Mexiko-Deal / heute, 14.8., 21:45 Uhr

Neue "Report Mainz"-Recherchen zum Heckler& Koch-Mexiko-Deal / heute, 14.8., 21:45 Uhr im Ersten

ID: 1639480
(ots) - Bisher unbekannte Verträge zwischen Heckler & Koch
und dem mexikanischen Verteidigungsministerium beinhalten, dass
G36-Sturmgewehre auch für verbotene Bundesstaaten bestimmt sind. Das
berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz", dem die Dokumente
exklusiv vorliegen. Der Inhalt dieser Verträge belastet nach
Einschätzung der ehemaligen Bundesjustizministerin Prof. Herta
Däubler-Gmelin Heckler & Koch und auch das
Bundeswirtschaftsministerium.

Die Verträge beinhalten keinerlei Einschränkungen bezüglich der
Empfänger der Sturmgewehre in Mexiko. Die Bundesregierung hatte aber
vier mexikanische Bundesstaaten von einer Belieferung mit Waffen
ausdrücklich ausgeschlossen. Zwei dieser nicht belieferungsfähigen
Staaten werden sogar ausdrücklich als Empfänger der G36 in den
Verträgen genannt und zwar Chiapas (Vertrag No. 073/2006) und
Guerrero (Vertrag No. 039/20069).

In den offiziellen Endverbleibserklärungen für das
Bundeswirtschaftsministerium zu den betreffenden Lieferungen mit
diesen Vertragsnummern waren nur erlaubte mexikanische Bundesstaaten
angegeben. Heckler & Koch hatte 2015 gegenüber "Report Mainz"
erklärt, die Firma habe "keinen Einfluss darauf, wohin die Waffen
letztendlich geliefert wurden".

Diese Darstellung von Heckler & Koch stellt Prof. Herta
Däubler-Gmelin in Frage, nachdem ihr das Politikmagazin die Verträge
vorlegte: "Ich halte das für höchst unglaubwürdig. Ich kann mir
eigentlich nicht vorstellen, dass ein deutscher Staatsanwalt oder ein
deutscher Richter das anders sieht", erklärte die
Bundesjustizministerin a. D. im Interview mit "Report Mainz".

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte sich die Verträge im Rahmen
des Genehmigungsverfahrens nicht vorlegen lassen. Das hatte kürzlich
der damals zuständige Beamte als Zeuge vor Gericht ausgesagt. Herta


Däubler-Gmelin sieht darin ein klares Versäumnis bei der Genehmigung
der Rüstungsexporte. Wörtlich sagt sie gegenüber dem
ARD-Politikmagazin: "Ich halte es auch für eine Pflichtverletzung,
dass man diese Verträge nicht angefordert hat. Das ist eine
Pflichtverletzung der entsprechenden Beamten, aber es ist auch ein
Problem für die Amtsleitung, die danach zu gucken hat, dass der
Endverbleib von Kriegswaffen, deren Ausfuhr genehmigt wurde, den
Richtlinien entspricht."

Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich "Report Mainz"
gegenüber dazu nicht äußern. Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart
spielten die Verträge bislang keine Rolle. Heckler & Koch lehnte eine
Stellungnahme ab und verwies auf frühere Pressemitteilungen.

In dem Verfahren müssen sich fünf ehemalige Mitarbeiter des
Waffenherstellers Heckler & Koch wegen Verstoßes gegen das
Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verantworten. Laut
Anklage wurden von 2006 bis 2009 fast 4500 Sturmgewehre vom Typ G36
und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen Mexikos
geliefert.

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel. 06131 929
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