Neue Regeln fürs Recycling
(LifePR) - Sie sind der Renner im Schuhregal unserer Kinder: Blinkies! Die Sneaks mit der flotten Sohle, die bei jedem Schritt blinkt, fallen auf und machen Spaß. Allerdings sind sie, wie alle Kleidungsstücke auch der Abnutzung unterworfen. Und irgendwann sind die Kleinen rausgewachsen und die flotten Treter reif für die Tonne. Doch halt: Seit dem 15.08.2018 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) neu geregelt. Somit fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Damit können auch ausgediente Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu Elektroschrott werden, der getrennt entsorgt werden muss. Zu den betroffenen Produkten gehören neben den blinkenden Sportschuhen auch elektrisch beheizte Handschuhe und auch Möbel, wie z. B. elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Badezimmerschränke mit fest eingebauter Beleuchtung. Was nicht von den Verbrauchern selbst zur Wertstoffsammelstelle gebracht wird, kann auch kostenlos beim Händler abgegeben werden. Dafür gibt es laut ARAG Experten aber  bestimmte Voraussetzungen. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht nur für Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern oder beim Kauf eines Neugerätes ? vorausgesetzt, das Geschäft hat mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Ob auch Blinkschuhe mit einer Länge von mehr als 25 Zentimetern zurückgenommen werden, ist somit eine Frage der Kulanz des Händlers.
Mehr zum Thema unter:Â
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige /
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 17.08.2018 - 13:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1640713
Anzahl Zeichen: 1746
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
333 mal aufgerufen.
Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...
Reisepass ist kein Notizbuch
Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...
Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...