Second Handy: Gebrauchte Smartphones kaufen

Second Handy: Gebrauchte Smartphones kaufen

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ARAG Experten sagen, was man beachten sollte




(firmenpresse) - Wer mit seinem Smartphone auf dem neuesten Stand sein möchte oder es täglich für berufliche Zwecke und Transaktionen nutzt, schafft sich vermutlich ein neues Gerät an. Wer aber ein Zweithandy sucht oder das erste Smartphone für den Filius, ist mit einem gebrauchten Handy durchaus gut bedient. ARAG Experten verraten, worauf Käufer von Gebraucht-Handys achten sollten.



Was muss man anlegen?

Für neue Smartphone-Modelle von Apple, Samsung und Co. müssen Verbraucher tief in die Tasche greifen. Da lohnt sich ein wenig Geduld: Ein Jahr nach Verkaufsstart gibt es bei Online-Händlern die meisten gebrauchten Modelle schon für den halben Preis. Und sogar kurz nach dem Verkaufsstart purzeln schon die Preise für aktuelle Smartphones. Bereits nach einem Monat sinken die Kosten für ein Modell teilweise um mehr als zehn Prozent. Das gilt aber zum Beispiel nicht für Apple-Geräte, deren Wiederverkaufspreis meist recht hoch ist. Der Kaufpreis richtet sich zwar immer nach dem Alter und Zustand des Gerätes. Generell sollte das gebrauchte Handy aber nicht mehr als 60 Prozent des Neupreises kosten.



Updates - eine Frage des Alters

Zu alt sollten die gebrauchten Schätzchen aber nicht sein. Oft erhalten die Geräte schon nach zwei bis drei Jahren keine Sicherheitsupdates mehr. In so einem Fall stellt sich die Frage, ob die Sicherheit nicht wichtiger ist als der vermeintliche Schnäppchenpreis.



Wo gibt es gute Angebote?

Auch einige Hersteller verkaufen gebrauchte Geräte. Solche Angebote sind meist mit der Bezeichnung "refurbished" versehen. Häufiger gibt es sie allerdings bei Online-Plattformen zum An- und Verkauf von Gebrauchtwaren wie Rebuy, Momox oder dem deutschen Unternehmen Zoxs. Der Vorteil: Dort werden die Smartphones gekauft, geprüft und wiederverkauft. Unter Umständen lohnt sich auch ein Blick auf die Internetseite von großen Elektronik-Händlern. Diese bieten manchmal Versandrückläufer an, die nur kurz ausprobiert und dann zurückgeschickt wurden. Derartige Angebote sind meist als B-Ware gekennzeichnet, so gut wie neu und trotzdem günstig. Auch auf Seiten wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen und Amazon gibt es gute Angebote. Verbraucher sollten sich immer den Verkäufer genau ansehen. Man sollte also auf Kundenbewertungen sowie Service- und Garantiebestimmungen achten. Wichtig: Gibt es ein Impressum oder ist irgendwo eine Service-Adresse angegeben? Die benötigen Käufer bei Fragen und Regressansprüchen. Und wenn der Kauf nur mit Vorkasse möglich ist, raten ARAG Experten ganz ab. Man kauft dann buchstäblich die Katze im Sack.





Welche Verkäufer sind vertrauenswürdig?

Händler in Deutschland müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mindestens ein Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwaren bieten. Das bedeutet: Ist das Gerät beschädigt, ohne dass der Käufer darüber vorher informiert wurde, muss der Händler es reparieren oder das Geld zurückerstatten. In einigen Fällen können Käufer sogar Schadensersatz verlangen. Es gibt Händler, die sich vor der Gewährleistung drücken wollen oder versuchen, sich herauszureden. In diesem Fall sollten Verbraucher möglichst viele Beweise sammeln. Diese sind nötig, wenn der Händler behauptet, der Verbraucher habe den Schaden selbst verursacht. Man sollte die Schäden vor Zeugen protokollieren, das Angebot im Internet fotografieren und die Seriennummer des Geräts notieren, so ARAG Experten.



Privater Verkauf: Unter Umständen besonders heikel

Bei privaten Verkäufern sollten Käufer unbedingt darauf bestehen, dass Rechnung und Originalverpackung mitgeliefert werden, so kann etwa Diebstahl ausgeschlossen werden. Besonders riskant sind Privatkäufe, bei denen der Verkäufer vorab die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Wenn das Handy dann kurz nach der Lieferung schlapp macht, hat der Käufer das Nachsehen; es sei denn, er kann beweisen, dass der Verkäufer ihn vorsätzlich getäuscht hat. Dann muss er sein Recht auf Rückabwicklung des Kaufes allerdings mit einem Anwalt vor Gericht durchsetzen. Großer Ärger für ein kleines Handy!



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Datum: 20.08.2018 - 10:25 Uhr
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