Anteil der Normalarbeitsverhältnisse blieb 2017 stabil
ID: 1642992
Normalarbeitsverhältnis lag 2017 bei rund 25,8 Millionen Personen.
Das waren 116 000 Personen mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus
mitteilt, blieb der Anteil der Beschäftigten in einem
Normalarbeitsverhältnis an allen Kernerwerbstätigen mit 69,3 %
relativ stabil (2016: 69,2 %).
Zu den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern zählen abhängig
Beschäftigte mit einer unbefristeten und voll
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, die eine wöchentliche
Arbeitszeit von über 20 Stunden umfasst und direkt für den
Arbeitgeber ausgeführt wird.
Die Zahl der Kernerwerbstätigen insgesamt stieg 2017 im Vergleich
zum Vorjahr um 0,3 % auf 37,2 Millionen Personen. Kernerwerbstätige
sind Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in
Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden. Enthalten
sind dabei neben den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern auch
atypisch Beschäftigte und Selbstständige.
Die Zahl der atypisch Beschäftigten stieg 2017 zwar leicht auf 7,7
Millionen Personen an, ihr Anteil an den Kernerwerbstätigen blieb mit
20,8 % allerdings nahezu unverändert (2016: 20,7 %). Frauen sind mit
30,5 % nach wie vor wesentlich öfter atypisch beschäftigt als Männer
(12,2 %). Zu den atypisch Beschäftigten zählen befristet Beschäftigte
(6,9 %), Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden (12,9 %),
geringfügig Beschäftigte (5,9 %) sowie Beschäftigte in Zeitarbeit
(2,5 %). Die einzelnen Erwerbsformen der atypisch Beschäftigten
lassen sich nicht zur Gesamtzahl der atypisch Beschäftigten
aufsummieren, da sich die Gruppen überschneiden.
Die Zahl der Selbständigen unter den Kernerwerbstätigen ging
leicht zurück auf knapp 3,6 Millionen. Ihr Anteil sank 2017 auf 9,7 %
(2016: 9,9 %).
Methodischer Hinweis:
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung ist
eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung
in Deutschland befragt wird. Ab dem Berichtsjahr 2017 werden in den
Ergebnissen des Mikrozensus zum Arbeitsmarkt Personen in
Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr berücksichtigt. Die Ergebnisse
beziehen sich nur noch auf die Bevölkerung am Hauptwohnsitz in
Privathaushalten. Zudem wurde die Erfassung der Zeitarbeit von einer
freiwilligen Auskunft auf eine Auskunftspflicht umgestellt. Durch
diese Umstellungen ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des
Mikrozensus 2017 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte:
Arbeitsmarkt, Telefon: +49 (0) 611 / 75 34 96
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
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Datum: 27.08.2018 - 08:00 Uhr
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