Bundesregierung sollte sich in der EU für Einhaltung der Menschenrechte bei der Seenotrettung stark

Bundesregierung sollte sich in der EU für Einhaltung der Menschenrechte bei der Seenotrettung stark machen

ID: 1644384
(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt
angesichts der laufenden EU-Verhandlungen zur Aufnahme von
Schutzsuchenden, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden (u.a.
Operation Sophia der EU):

"Die Bundesregierung sollte sich bei den Verhandlungen auf
EU-Ebene dafür einsetzen, dass die EU-Staaten ihren
menschenrechtlichen und seerechtlichen Verpflichtungen zur
Seenotrettung gerecht werden. Deshalb sollte sie sich für die
Verabschiedung eines Verteilungsschlüssels für die aus Seenot
geretteten Menschen stark machen, der den betroffenen Menschen wie
auch dem Prinzip der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gerecht
wird. Bei der Rettung von Menschen auf See geht es um ein elementares
Gebot der Menschlichkeit, das im internationalen Seerecht verbrieft
ist und das die Staaten menschenrechtlich verpflichtet.

Es darf kein Dauerzustand sein, dass sich die EU-Mitgliedstaaten -
wie zuletzt beim italienischen Küstenwacheschiff "Diciotti" - jedes
Mal aufs Neue darüber streiten, welcher Staat wie viele der
geretteten Flüchtlinge aufnimmt. Die EU-Mitgliedstaaten tragen
gemeinsam Verantwortung für die derzeitige Situation, die
Mittelmeeranrainerstaaten dürfen damit nicht allein gelassen werden.

Rettungsschiffe sollten nicht darum kämpfen müssen, in europäische
Häfen einlaufen zu dürfen. Außerdem dürfen Schiffe von
Hilfsorganisationen nicht weiter daran gehindert werden, Menschen in
Seenot zu retten. Nach Angaben der Internationalen Organisation für
Migration (IOM) sind seit Jahresbeginn mehr als 1500 Menschen im
Mittelmeer ertrunken."

Gegenstand aktueller Verhandlungen auf EU-Ebene ist die Aufnahme
von Schutzsuchenden, die im Rahmen der Operation Sophia der
EU-Mission EUNAVFOR MED gerettet werden. Hier soll bis zum 31. August
eine Lösung gefunden werden, wonach neben Italien auch andere


EU-Mitgliedstaaten die aus Seenot geretteten Menschen aufnehmen.
Italien hat Schiffen im Rahmen der Operation Sophia die Erlaubnis zur
Einfahrt in italienische Häfen im Juli 2018 zunächst verweigert, sie
dann jedoch bis zu einer EU-internen Lösung bis Ende August 2018
verlängert. Eine Eingigung steht jedoch bislang aus. Beim heutigen
EU-Verteidigungsministertreffen in Wien soll weiter verhandelt
werden. Das Mandat der Operation läuft nach gegenwärtigem Stand am
31. Dezember 2018 aus. Außerdem liegt ein Vorschlag der EU-Kommission
vom 24. Juli 2018 vor, bei dem es ebenfalls um die Aufnahme
geretteter Menschen in der EU geht.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte (2018): Positionspapier
Seenotrettung und Flüchtlingsschutz. Menschenrechtliche und
seerechtliche Pflichten solidarisch erfüllen. Zweite, aktualisierte
Auflage: http://ots.de/EMcdF4



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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Datum: 30.08.2018 - 10:18 Uhr
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