"Rollende Bürgersteige": Bei automatischen Fahrsteigen immer den Handlauf nutzen / TÜV R

"Rollende Bürgersteige": Bei automatischen Fahrsteigen immer den Handlauf nutzen / TÜV Rheinland: Kinder im Blick behalten und nicht auf den Arm nehmen / Stolpergefahr am Ende

ID: 1644781
(ots) - Sie werden als Rollsteig, Transportband oder auch als
rollende Bürgersteige bezeichnet: Fahrsteige, wie sie korrekt heißen,
gibt es ebenso wie Rolltreppen bereits seit dem Ende des 19.
Jahrhunderts. Heute finden sie sich besonders in großen Gebäuden mit
hoher Besucherfrequenz wie beispielsweise an Flughäfen oder
Bahnhöfen. Fahrsteige mit Neigungen werden zudem in großen
Supermärkten eingesetzt, um bequem und zuverlässig mit Einkaufswagen
die Etagen wechseln zu können.

Die Benutzung der Fahrsteige sollte genauso aufmerksam geschehen
wie bei Rolltreppen. Zu Zwischenfällen kann es beispielsweise kommen,
wenn man am Ende des Fahrsteigs nicht aufmerksam ist oder das Band
einmal ins Stocken gerät. Achim Hüsch, Experte von TÜV Rheinland für
die Prüfung von Fahrsteigen und Rolltreppen, rät deshalb: "Die
Benutzer sollten sich immer am Handlauf festhalten, auch wenn man
selbst in Eile ist. Für Kinder gilt: Fahrtreppen und Fahrsteige sind
faszinierend, aber kein Spielplatz. Die Erwachsenen sollten Kinder
deshalb stets im Auge behalten, am besten an die Hand nehmen und
nicht auf den Arm."

Abstand von der Seitenwand halten

Eine Quelle für Zwischenfälle ist das Zusammenspiel der starren
Seitenwand mit den rollenden und sich bewegenden Elementen, auf denen
man steht. "Entscheidend ist der einige Millimeter breite Spalt
zwischen den festen Seitenelementen und den daran vorbeifahrenden
Stufen", erklärt Achim Hüsch. Der Experte von TÜV Rheinland rät, mit
den Füßen etwas Abstand von der Seitenwand zu halten, damit man nicht
ins Stolpern gerät und sich Kunststoff oder die Gummisohle der Schuhe
nicht durch Reibung erwärmt. Kinder laufen Gefahr, beim Spielen mit
ihren Fingern in den Spalt zu geraten.

Wer zusätzlich Gepäck, einen Einkaufswagen oder einen Kinderwagen
befördern möchte, sollte in jedem Fall die Nutzungs- und Warnhinweise


auf den vorhandenen Aufklebern beachten. Nur im Notfall darf der
Stopp-Knopf gedrückt werden. Nach dem Auslösen des Nothalts kommt der
Fahrsteig langsam zum Stehen, damit die Benutzer nicht ruckartig nach
vorne kippen.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Nicole Krzemien, Presse, Tel.: 02 21/8 06-40 99
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Datum: 31.08.2018 - 10:00 Uhr
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