Das Onlineschnäppchen aus dem Ausland
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ARAG Expertenüber Fußangeln beim grenzüberschreitenden Online-Handel
Das Superschnäppchen vom Fakeshop
Das neueste Tablett für 200 Euro oder Parfüm der Luxusmarke für 19,99 Euro. Da sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Besonderes Misstrauen ist angesagt, wenn nur mit Vorkasse bezahlt werden kann und das Impressum fehlt. Dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Fakeshop! Denn nach dem Gesetz muss jeder Händler immer mehrere Zahlungsmöglichkeiten anbieten und auch die Vorschriften für das Impressum sind eindeutig und umfangreich. Solche Fakeshops sind Webseiten, auf denen Betrüger Waren anbieten, die sie überhaupt nicht haben. Der Kunde wird bei einer Bestellung in der Regel zur Zahlung per Vorkasse aufgefordert, erhält aber anschließend weder die Ware noch sein Geld zurück. Fakeshops sehen mittlerweile völlig professionell aus und auch Gütesiegel können auf solchen Seiten gefälscht sein.
Schnäppchen aus dem Ausland
Bestellungen über das Internet im Ausland werden immer beliebter. So bieten beispielsweise sogenannte Asia-Shops extrem günstige Textilien an. Die gelieferte Ware entspricht dann aber häufig nicht den Produktbildern auf den Shop-Webseiten. Die Stoffe sind von minderwertiger Qualität und es entstehen hohe Kosten im Falle einer Rücksendung. Neben den langen Lieferzeiten muss bei Bestellungen im außereuropäischen Ausland auch noch mit anderen zusätzlichen Kosten und Abgaben beim Zoll gerechnet werden. Es kommt dabei hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts auf den konkreten Einzelfall an, denn bei Problemen mit dem Händler gilt möglicherweise anderes Recht als in Deutschland. Informieren Sie sich am besten direkt beim Händler über dessen Bedingungen und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten. Kalkulieren Sie mögliche Mehrkosten für die Einfuhr der Ware mit ein: Beträgt der Warenwert inklusive Versandkosten nicht mehr als 22 Euro, fallen zumeist weder Zölle noch Steuern an. Die neue App "Zoll und Post" berechnet die voraussichtlichen Abgaben und gibt für die unterschiedlichsten Warengruppen Hinweise auf wichtige zollrechtliche Bestimmungen. Zudem warnt sie vor den Gefahren, die von manchen Produkten ausgehen können.
Schnäppchen aus der EU
Bei einem Einkauf innerhalb der EU gelten ? zum Beispiel aufgrund der Richtlinie über die Verbraucherrechte ? weitgehend die gleichen rechtlichen Bedingungen wie in Deutschland. Es müssen beispielsweise die Informationspflichten erfüllt werden, wonach Sie der Verkäufer auf anfallende Zusatzkosten hinweisen muss. Zudem besteht EU-weit ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Einfuhrzölle fallen in der Regel nicht an. Verbrauchssteuern sind laut ARAG Experten nur auf einzelne Produkte wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren zu zahlen.
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Datum: 04.09.2018 - 11:27 Uhr
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