Vergütung bis zur Freistellung ist zu berücksichtigen

Vergütung bis zur Freistellung ist zu berücksichtigen

ID: 1648656
(LifePR) - Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. Die Klägerin im konkreten Fall, die als geprüfte Pharmareferentin beschäftigt war, vereinbarte mit ihrer Arbeitgeberin durch Aufhebungsvertrag einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.04.2012. Vereinbarungsgemäß war sie ab dem 01.05.2011 unwiderruflich von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Die Arbeitgeberin zahlte in diesem Zeitraum die monatliche Vergütung weiter. Die Klägerin verpflichtete sich, der Arbeitgeberin in der Freistellungsphase unentgeltlich zur Beantwortung von Fragen sowie zur Erteilung von Informationen jederzeit zur Verfügung zu stehen. Nachfolgend bezog die Klägerin bis zum 24.03.2013 Krankentagegeld. Im Anschluss daran bewilligte die Beklagte ab dem 25.03.2013 Arbeitslosengeld in Höhe von kalendertäglich 28,72 Euro. Dabei ließ sie die in der Freistellungsphase gezahlte Vergütung außer Betracht, denn die Klägerin sei faktisch bereits ab dem 01.05.2011 aus der Beschäftigung ausgeschieden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass der Klägerin Arbeitslosengeld nach einem Bemessungsentgelt von kalendertäglich 181,42 Euro unter Einbeziehung der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlten Vergütung zusteht. Dadurch habe im erweiterten Bemessungsrahmen vom 25.03.2011 bis 24.03.2013 ein Anspruch auf Arbeitsentgelt von mehr als 150 Tagen bestanden, sodass die von der Beklagten zugrunde gelegte fiktive Bemessung ausgeschlossen sei. Maßgebend für die Arbeitslosengeld-Bemessung sei der Begriff der Beschäftigung im versicherungsrechtlichen Sinn, erklären ARAG Experten (BSG, Az.: B 11 AL 15/17 R).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Friedhöfe - mehr als Ruhestätten und Orte der Trauer Ausdrücklicher Hinweis, dass Smartphones gebraucht sind, ist erforderlich
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 12.09.2018 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1648656
Anzahl Zeichen: 1773

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 564 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vergütung bis zur Freistellung ist zu berücksichtigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird ...
Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden? Wer ein Instrument erlernt, muss auch üben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat der Bundesgerichtshof als Richtwert zwei bis drei

Arbeiten bei Hitze: Welche Rechte Beschäftigte haben ...
Sommerliche Temperaturen wünschen sich im Urlaub viele. Doch im Job können sie schnell zur Belastung werden. Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige Räume fordern Beschäftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber treffen müssen un

ARAG Recht schnell… ...
+++ Darf eine Rückkehr ins Büro angeordnet werden? +++ Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf, welches urteilte, dass Arbeitnehmer allein aufgrund langjähriger Praxis oder interner Regelungen keinen Anspruch auf Homeoffice haben. Solche Vorgaben stellen


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Ausdrücklicher Hinweis, dass Smartphones gebraucht sind, ist erforderlich ...
Bietet ein Online-Händler gebrauchte Smartphones an, muss er eindeutig darauf hinweisen, dass die Geräte nicht neu sind. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Internetplattform in seinem Online-Shop gebrauchte Smartphones angeboten. Die Produktinformation enthielt aber zunächst keinen Hinweis dar

Friedhöfe - mehr als Ruhestätten und Orte der Trauer ...
Ins Leben gerufen vom Bund deutscher Friedhofsgärtner, tragen die diesjährigen Tage des Friedhofes am 15. und 16. September das Motto 'Der Friedhof: Leben - Lachen - Freude'. Ziel der beiden Aktionstage ist es, den Friedhof mehr als grüne Oase der Gartenkultur und Ort der Erholung ins

Letzte große Reisewelle – Kontrolle von alten Führerscheinen im Ausland ...
11.09.2018. Kaum sind in allen Bundesländern die Sommerferien beendet, gehen viele Senioren oder Personen ohne schulpflichtigen Kinder auf Reisen. Wer dabei mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskenn

Erfindersprechtag mit Patentanwalt ...
Erfindungen, Patente, Markennamen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster. Haben Sie dazu Fragen? Dann kommen Sie doch zu unserem Erfindersprechtag. Dieser wird in Kooperation mit erfahrenen Patentanwälten aus der Region durchgeführt und findet am Donnerstag, 20.09.2018 bei der Bildungsakademie der Hand


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z