BGA gegen Abmahnmissbrauch: Datenschutzverstöße dürfen nicht abmahnfähig sein!
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Geschäftsmodell einer Abmahn-Industrie werden. Dies muss dringend
gesetzlich ausgeschlossen werden, um Rechtssicherheit gerade für
kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen. Die Handels- und
Dienstleistungsunternehmen müssen vor einer drohenden Abmahnwelle
geschützt werden, insbesondere wenn es sich nur um unerhebliche und
geringfügige Verstöße handelt. Sie leiden ohnehin noch unter den
Unsicherheiten der Datenschutz-Grundverordnung. Gerade für
Online-Händler ist das Abmahnrisiko durch die DSGVO nochmals
gestiegen." Dies erklärte Dr. Holger Bingmann, Präsident des
Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA),
anlässlich der Vorlage des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur
Stärkung des fairen Wettbewerbs durch das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz am 11. September 2018.
"Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung missbräuchliche
Abmahnungen bekämpfen will. Entgegen der Empfehlung des Parlaments
sieht der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hierzu
leider keine konkrete Regelung für den Datenschutz vor. Dies muss
jetzt dringend nachgeholt werden", so Bingmann abschließend.
30, Berlin, 12. September 2018
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André Schwarz
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Datum: 12.09.2018 - 11:29 Uhr
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