Baukindergeld: Ab kommenden Dienstag endlich zu beantragen / Große regionale Spreizung beim Effekt der Förderung als Kritik
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Zuhause erleichtern. Bereits im Koalitionsvertrag haben die
Regierungsparteien grundsätzlich vereinbart, wie das neue
Förderprojekt gestaltet sein soll. Nach einigen Diskussionen kann die
neue Förderung nunmehr ab nächsten Dienstag, 18. September 2018,
beantragt werden.
Das Versprechen des Baukindergelds lautet: Familien mit Kindern
sollen gerade vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise beim
Bau oder Kauf einer Immobilie unterstützt werden. Deshalb erhalten
künftig Familien für jedes Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren
jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also bis zu 12.000 Euro
je Kind. Eine Familie mit drei förderfähigen Kindern kann damit bis
zu 36.000 Euro staatliche Unterstützung bekommen. Wichtigste
Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit den Eltern im Haushalt
lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat. Darüber hinaus gibt es Höchstgrenzen beim
Einkommen: Das Haushaltseinkommen darf maximal 75.000 Euro betragen,
pro Kind steigt das Limit um jeweils 15.000 Euro. Dabei ist das zu
versteuernde Einkommen des Antragsstellers sowie des Ehe- oder
Lebenspartners entscheidend - also nach Abzug von Sonderausgaben,
Kinderfreibeträgen und sonstigen Belastungen.
Hauptkritikpunkt an der Maßnahme ist, dass der Nutzen abhängig vom
Wohnort sehr ungleich verteilt ist: So kann in Ballungsräumen die
Förderung bisweilen noch nicht einmal einen Teil der Kaufnebenkosten
decken. In Regionen mit niedrigen Immobilienpreisen dagegen kann ein
erheblicher Teil der Gesamtkosten mit dem Baukindergeld bestritten
werden.
"Grundsätzlich begrüßen wir jede Förderung, die Familien dabei
hilft, sich den Wunsch vom eigenen Zuhause zu erfüllen. Allerdings
sollte die Aussicht auf Förderung nicht die alleinige Grundlage für
eine Kaufentscheidung sein", erläutert Mirjam Mohr, Mitglied des
Vorstands der Interhyp AG, und ergänzt: "Entsprechend wichtig ist es,
in der individuellen Beratung den tatsächlichen Effekt des
Baukindergelds und das Zusammenspiel mit anderen Fördermöglichkeiten
zu prüfen." Für die Abwicklung ist die staatliche Förderbank KfW
zuständig. Die Förderanträge können ab 18. September 2018 eingereicht
werden. Die Zulage wird auch dann gewährt, wenn das Eigenheim vor dem
Datum der Antragstellung erworben worden ist - maßgebend ist der
Erwerb oder die Erteilung der Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2018.
Die Förderung kann also auch rückwirkend beantragt werden.
Über die Interhyp Gruppe
Die Interhyp Gruppe ist eine der führenden Adressen für private
Baufinanzierungen in Deutschland. Mit den Marken Interhyp, die sich
direkt an den Endkunden richtet, und Prohyp, die sich an
Einzelvermittler und institutionelle Partner wendet, hat das
Unternehmen 2017 ein Baufinanzierungsvolumen von 19,8 Milliarden Euro
erfolgreich bei seinen mehr als 400 Bankpartnern platziert. Dabei
verbindet die Interhyp Gruppe die Leistungsfähigkeit der
eigenentwickelten Baufinanzierungsplattform eHyp mit
kundenorientierten Digitalangeboten und der vielfach ausgezeichneten
Kompetenz ihrer Finanzierungsspezialisten. Die Interhyp Gruppe
beschäftigt etwa 1.600 Mitarbeiter und ist an 110 Standorten
persönlich vor Ort für ihre Kunden und Partner präsent.
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Ingo Buchholzer, Pressesprecher Interhyp
Telefon (089) 20 30 7 - 13 90
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