Bundesverfassungsgericht erklärt Zensus 2011 für verfassungskonform
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2018 hat das Bundesverfassungsgericht das Zensusgesetz 2011 sowie die
dazugehörige Stichprobenverordnung für verfassungskonform erklärt.
Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, sagte dazu:
"Das Statistische Bundesamt begrüßt die Feststellung der
Verfassungsmäßigkeit. Die Statistischen Ämter des Bundes und der
Länder werden das Urteil nun gründlich analysieren und die
Vorbereitungen für den Zensus 2021 weiter fortführen."
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind für die
Durchführung des Zensusgesetzes zuständig. Sie beraten den
Gesetzgeber beim Gesetzgebungsprozess auf Basis ihrer Erfahrungen und
des aktuellen Standes der Wissenschaft. Die beim Zensus 2011
ermittelte amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ist von großer
Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Sie ist
beispielsweise Grundlage für die laufenden Bevölkerungsstatistiken,
den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich oder die Einteilung
der Wahlkreise für die Bundestags- und Landtagswahlen.
Weitere Informationen und Ergebnisse des Zensus 2011 finden Sie
auf www.zensus2011.de. Informationen zum Stand der Vorbereitung zum
Zensus 2021 bietet die Website www.zensus2021.de.
Das komplette Urteil finden Sie auf der Homepage des
Bundesverfassungsgerichts.
Weitere Auskünfte:
Pressestelle, Telefon: +49 (0) 611 / 75 34 44
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Datum: 19.09.2018 - 14:05 Uhr
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