Beamte - ab wann in die PKV-
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Privat oder Gesetzlich?
Mit dem Wechsel in den Beamtenstand ändert sich einiges im Leben der neuen Staatsdiener. Neuer Beruf, neue Pflichten, aber auch neue Rechte - das gilt auch für Beamte. An erster Stelle steht dabei das Recht auf Versorgung durch den Dienstherrn. Die optimale Ergänzung der medizinischen Grundversorgung durch den Staat bildet die private Krankenversicherung für Beamte. Ab welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel möglich? Und wann ist ein Wechsel sinnvoll?
Beihilfe für Beamte
Ab dem ersten Tag ihrer Dienstzeit können sich Beamte ihrer Versorgung durch ihren Dienstherrn sicher sein. Mit der sogenannten Beihilfe kommen Bund und Ländern der Fürsorgepflicht nach, die sie gegenüber ihren Staatsdienern haben. Diese Beihilfe stellt eine Grundabsicherung der medizinischen Versorgung dar.
Doch nicht nur die Beamten, sondern auch ihre nahen Angehörigen genießen die Fürsorgepflicht des Staates. Unter der Bedingung der Berücksichtigungsfähigkeit können auch Ehepartner sowie der Nachwuchs der Beamten die Beihilfe beziehen.
Da die Beihilfe analog zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich eine Grundversorgung darstellt, bietet es sich an, diese mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung auszubauen. Mit den Vorzügen der PKV können die Beamten für sich sowie für ihre Angehörigen ambulant wie auch stationär die bestmögliche medizinische Versorgung absichern.
Vorteile der Privaten Krankenversicherung
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung sind vielfältig und erstrecken sich sowohl auf den ambulanten als auch auf den stationären Bereich. Während die Beihilfe die medizinische Grundversorgung sichert, sorgt eine Restkostenversicherung mit einer privaten Krankenversicherung für umfangreiche Vorteile in der gesundheitlichen Versorgung. Im ambulanten Bereich wie auch bei Zahnleistungen und bei stationären Krankenhausaufenthalten profitieren privat versicherte Beamte von hochwertigen Leistungen.
Kurze Wartezeiten und Facharztprinzip? Die private Krankenversicherung für Beamte macht es möglich. Durch hochwertige Behandlungsverfahren wird zudem eine wesentlich bessere medizinische Versorgung gewährleistet. Daneben kann ein Privatarzt als Hausarzt gewählt werden.
Zu den ambulanten Leistungen zählen auch die Zahn-Leistungen. Auch hier bietet die PKV hochwertige Leistungen. So werden Inlays, Implantate und sogar die professionelle Zahnreinigung übernommen. Denn auch die Zahngesundheit ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung.
Privatklinik, Facharzt, Chefarzt Behandlung, Einzelzimmer - nur einige von zahlreichen Leistungen der privaten Krankenversicherung im stationären Bereich. Gerade bei schweren Erkrankungen oder größeren Operationen wird so die bestmögliche Versorgung gewährleistet und die Chance auf eine schnelle wie auch vollkommene Genesung erhöht.
Auch abseits der drei Bereiche wartet die private Krankenversicherung mit Bestleistungen auf. So werden auch alternative Behandlungsverfahren wie Homöopathie oder Ostheopathie übernommen, oder Augenlaserungen finanziert. Wird der Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum nicht benötigt, sind sogar Beitragsrückerstattungen möglich.
Vom ersten Moment an erhalten Beamte mit der Beihilfe eine medizinische Grundversorgung durch ihren Dienstherrn. Um diese optimal zu ergänzen, bietet sich eine Restkostenversicherung durch eine private Krankenversicherung an. Somit ist ein Wechsel in die PKV nicht nur vom ersten Tag als Beamter an möglich, sondern auch sinnvoll, um Zugriff auf die zahlreichen Vorzüge sowohl ambulant als auch stationär zu erhalten.
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Das Beamten-Infoportal mit Zentrale in Viernheim, Hessen, ist ein Beratungs- und Servicedienstleister speziell für Beamte. Mit derzeit 35.000 betreuten Beamten und 14 jähriger Erfahrung ist das Beamten-Infoportal ein starker Berater. Auch Fragen zu Versicherungsprodukten werden kostenlos beantwortet und unverbindlich sämtliche Tarife verglichen. Das professionelle und zertifizierte Team aus Experten des öffentlichen Dienstes, betreut alle Kunden auch nach Vertragsabschluss und steht jederzeit bei Fragen zur Verfügung.
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Datum: 20.09.2018 - 11:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
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